Bericht: Kirchliches Arbeitsrecht und die kommunalen Auswirkungen

RTEmagicC_VA_Kirchliches_Arbeitsrecht_GL.jpgÜber zwei Stunden fand eine angeregte Diskussion über das Kirchliche Arbeitsrecht und seine kommunalen Folgen statt. Nach drei dankenswert kurzen Anrissen in das Thema entwickelte sich eine rege Diskussion, die alle Facetten dieses Themas auffächerte.

Themen waren insbesondere die Behandlung von Mitarbeitern durch die Sonderregelungen eines Tendenzbetriebes, das akute Problem der schlechteren Bezahlung nicht konfessionell gebundener MitarbeiterInnen sowie unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu den sozialen Dienstleistungen trotz überwiegender staatlicher Finanzierung (Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern)

Einigkeit bestand auf dem Podium, dass alle MitarbeiterInnen sozialer Träger in Deutschland rechtlich gleichbehandelt werden sollen. Die Ungleichbehandlung durch den so genannten Dritten Weg soll abgeschafft werden.

Dieser Bedarf entsteht allein schon deshalb, weil die vor Jahrzehnten eingeführte Idee der „Dienstgemeinschaft“ durch zahlreiche Durchlöcherungen  zu einer Situation geführt hat, dass der Arbeitgeber zwar die Vorteile des Dritten Weges für sich vereinnahmt, aber die Arbeitnehmer mit zahlreichen Nachteilen belegt.

Das große Interesse an der Weiterarbeit an diesen Themen unterstrich die Bedeutung, auch unter ungünstig erscheinenden Bedingungen selbst an grundlegende Institutionen der Gesellschaft heranzugehen und diesen grundrechtswidrigen Zustand zu beenden.

Praktisch ist aber noch zu entwickeln, wie die Änderungen durchzuführen sind.

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