Bericht über die Vollversammlung der Säkularen Grünen am 28./29. Juni 2014 in Münster

Vollversammlung der Säkularen Grünen am 28./29. Juni in Münster: Beschlüsse zur Ablösung der historischen Staatsleistungen ohne Ablösesumme und zur Jungengenitalbeschneidung, Diskussion zu „Islam und Integration“

Logo_BAK_Saekulare_Gruene

Am 28./29. Juni 2014 hat die mittlerweile 5. Vollversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne stattgefunden.

Im westfälischen Münster, in dem heftige Auseinandersetzungen zwischen den orthodox-konservativen Islamverbände und dem reformorientierten Prof. Khorchide um Einfluss und Deutungshoheit bei den Inhalten islamischer Theologie und den künftigen Religionslehrer*innen stattfinden, haben die Säkularen Grünen ausgiebig das Thema „Islam und Integration“ diskutiert.

Auf einer Abendveranstaltung am 28. Juni referierten unter dem Titel „Islam – Religion oder Kultur“ Frau PD Rabeya Müller, stellvertretende Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes, und Herr Dr. Levent Teczan über die massiven Probleme (auch hinsichtlich der Einschränkung der Religionsfreiheit von Muslimen), die sich aus der gegenwärtigen engen Kooperation des Staates und der orthodox-konservativen Islamverbände ergeben.

Eine Debatte über Grundsätze der Säkularen Grünen zu „Muslime/Islam“ anhand zweier Papiere folgte am Sonntagvormittag (29. Juni). Hierüber wird noch gesondert berichtet. In diesen Rahmen gehörte dann auch die am Sonntagmittag stattfindende Debatte zu religiösen Symbolen in öffentlichen Einrichtungen.

Zu den in der letzten Zeit öffentlich kontrovers erörterten Staatsleistungen an Kirchen hat die Vollversammlung eindeutig Position bezogen: „Die Säkularen Grünen befürworten den Verfassungsauftrag für die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Großkirchen nach Grundgesetz Art 140/Art 138 (1) (WRV) und fordern die Ablösung ein. Für die Zahlung einer weiteren Ablösesumme gibt es keine sachlichen Gründe.“

Der Beschluss geht – im Gegensatz zur Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD – von einem akuten gesellschaftspolitischen Handlungsbedarf aus und orientiert auf ein „Ablösegrundsätzegesetz“ des Bundestages, erwähnt aber zudem die Möglichkeit, dass auch ohne Tätigwerden des Bundes auf Landesebene Regelungen geschaffen werden können. Die Säkularen Grünen kritisieren, dass durch die (abzuschaffenden) Leistungen an die beiden christlichen Großkirchen in Höhe von jährlich fast einer halben Milliarde Euro die staatliche Neutralitätspflicht den Religionsgemeinschaften gegenüber verletzt wird und eine einseitige Parteinahme zugunsten der evangelischen und katholischen Kirche darstellt.

Einen Schwerpunkt der Vollversammlung bildete bereits am Samstag die Diskussion zum Thema „Medizinisch nicht indizierte Jungengenitalbeschneidung“.

In einem in Münster beschlossenen Positionspapier verweisen die Säkularen Grünen darauf, dass in Deutschland Kinder mittlerweile als selbstständige Grundrechtsträger*innen anerkannt sind. Betont wird, dass das Selbstbestimmungsrecht von Kindern unbedingt zu respektieren ist, auch und gerade bei Entscheidungen, die lebenslang irreversibel sind. Die Säkularen Grünen heben in dem Positionspapier hervor, dass bei lebenslang wirksamen Eingriffen bei Kindern die Elternrechte nachrangig gegenüber den Rechten der Minderjährigen sind. Die Menschenrechte von Kindern sind aber auch vorrangig gegenüber religiösen und traditionellen Praktiken. Eine Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen wird abgelehnt und für alle Kinder ein gleichermaßen wirksamer Schutz gefordert. Das Positionspapier ruft zur Unterstützung humanistischer menschenrechtlich orientierter Positionen bei Muslimen und Juden auf.

Die Forderungen der Säkularen Grünen beinhalten die Rücknahme des § 1631 d BGB, Dokumentationspflichten und weitere Forschungen zu den Folgen von Jungengenitalbeschneidungen sowie eine regelmäßige unabhängige Evaluation und Gesetzesfolgenabschätzung. In Hinsicht auf eine Strafbarkeit der Beschneidung wird auf eine mögliche Übergangsfrist verwiesen, innerhalb derer – bei Einhaltung bestimmter medizinischer Standards – Beschneidungen straffrei gestellt werden könnten. Den beschnittenen Jungen sollen Schadensersatzansprüche ermöglicht werden.

Des Weiteren wurde ein „Hintergrundpapier zur Jungengenitalbeschneidung“ in Münster vorgestellt. Bei diesem Papier handelt es sich um eine ausführlichere Beschreibung des Themas und eine Kritik an der deutschen Gesetzeslage aus grüner sowie säkularer Sicht. Das Autor*innenpapier kann von allen Mitgliedern der Partei bzw. des AK, die sich seinen Aussagen anschließen möchten, unterzeichnet werden.

Wer seinen Namen daruntersetzen möchte meldet sich beim Sprecher*innen-Kreis unter sprecherinnen@saekulare-gruene.de

Mit Erörterungen zu einer Strukturdebatte des Arbeitskreises und der Beschlussfassung zu einem einheitlichen LOGO des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne und der einzelnen Landesverbände ging die Vollversammlung am frühen Sonntagnachmittag zu Ende.

Die nächste (6.) Vollversammlung soll in Erfurt stattfinden.

Von den Teilnehmer*innen wurde die erstmalig erfolgte Durchführung einer zweitägigen Vollversammlung positiv bewertet, wurde dadurch doch ein Rahmen geschaffen, in dem genügend Zeit für die inhaltlichen Diskussionen zur Verfügung stand und auch die Möglichkeit zu einem besseren Kennenlernen der Säkularen aus verschiedenen Bundesländern in geselliger Runde genutzt werden konnte.

Walter Otte

Überblick verlinkter Dokumente

Positionspapier Ablösung der Staatsleistungen VV Beschluss 29.06.2014

Stellungnahme zur Jungengenitalbeschneidung

Hintergrundpapier Jugenbeschneidung (ausführlich)

Verwandte Artikel