Berlin: Diskriminierung von Humanisten

Aus Berlin wird ein aktueller Fall der Diskriminierung von Angehörigen der humanistischen Weltanschauung berichtet. Am Mittwoch dieser Woche hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage abgewiesen, mit der die Rücknahme einer Zeugniseintragung begehrt wurde. Gestrichen werden sollte im Schulzeugnis ein Vermerk über einen unentschuldigten Fehltag: die Mutter des betroffenen Schülers hatte im Jahr 2011 der Schule mitgeteilt, dass der Sohn anlässlich des Welthumanistentages (21.Juni) dem Unterricht fernbleiben würde. Dies wurde von der Schulverwaltung nicht akzeptiert, weil die Verwaltungsvorschriften keine Schulbefreiung am Welthumanistentag vorsähen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass ein Anspruch des Klägers auf Änderung der Verwaltungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung nicht bestehe. In diesen Verwaltungsvorschriften ist geregelt, dass an bestimmten Feiertagen für evangelische, katholische und jüdische und muslimische Schulkinder Unterrichtsbefreiung zu gewähren ist. Die Berücksichtigung von Feiertagen in dieser Vorschrift stehe, so das Verwaltungsgericht, im Ermessen der Schulbehörde.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) wird jetzt verstärkt dafür eintreten, dass der 1986 von Humanistenvereinigungen zum Welthumanistentag ausgerufene Feiertag in die Verwaltungsvorschrift der Berliner Schulverwaltung hinsichtlich der unterrichtsfreien Feiertage aufgenommen wird. Seitens der Berliner Verwaltung ist Gesprächsbereitschaft erklärt worden.

Angestrebt wird seitens des HVD eine Gleichbehandlung mit den religiösen Gruppen. Es ist nach wie vor Praxis der Behörden in Deutschland, Weltanschauungen zu diskriminieren, obwohl das Behördenhandeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Der über Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporierte Art 137 Abs. 7 WRV regelt eindeutig: „Den Religionsgesell-schaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“ Verfassungsrechtlich allgemein anerkannt ist mittlerweile in Deutschland, dass es sich bei dieser Vorschrift um eine allgemeine umfassende Gleichbehandlungsklausel betreffend Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften handelt.

Höchst bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Lausitz, in der der Humanistische Verband (in Berlin mit rund 5000 Mitgliedern) als eine „Randgruppe“ bezeichnet wird und humanistische Feiertage rundherum ablehnt werden, wie epd den Konsistorialpräsidenten Seelemann zitiert. Diese Erklärung zeigt, dass nach wie vor massive Widerstände in den Großreligionen gegen jegliche Beseiti-gung von Diskriminierungen Religionsfreier vorhanden sind.

Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschland. Frieder Otto Wolf (Mitglied der Grünen und früherer grüner Europaabgeordneter) hat in einer Presserklärung erklärt, dass konfessionell gebundenen Menschen das Recht zur gemeinschaftlichen Gestaltung der für den Glauben wichtigen Tage zustehe und das nicht einzusehen sei, dass Angehörige der humanistischen Weltanschauung grundsätzlich für sich auf dieses Recht verzichten sollten. Er plädierte ausdrücklich für die Entwicklung einer „Feiertags- und Gedenkkultur, die der weltanschaulichen und religiösen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und dem Recht auf selbstbestimmte Lebensgestaltung entspricht…“

Näheres zum Thema findet sich in der diesseits und im hpd.

W.O. 19.04.2013

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