Grüne Kreistagsfraktion: Kirchliche Einrichtungen sollen Einstellungspraxis ändern

Die Grüne Kreistagsfraktion des Landkreises Karlsruhe fordert die in kirchlicher Trägerschaft stehenden sozialen Einrichtungen im Landkreis auf, ihre Einstellungsbedingungen zu ändern. Sie verlangt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, dass die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche bei Caritas und Diakonie keine Einstellungsvoraussetzung mehr sein soll. „Wenn die Kosten einer Einrichtung zum überwiegenden Teil von öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollte bei Einstellungen Religion, Familienstand, Hautfarbe und Geschlecht keine Rolle spielen sondern nur die fachliche Eignung,“ heißt es in einer Presseerklärung, die der Fraktionsvorsitzende Dr. Karl Mittag am 07.03.2013 herausgegeben hat.

W.O. 12.03.2013;

 

Nur fachliche Eignung, nicht Religion sollte bei Einstellungen eine Rolle spielen

Grüne Kreistagsfraktion zum Arbeitsrecht bei kirchlichen Organisationen

Zahlreiche soziale Einrichtungen sind im Landkreis und in den Gemeinden in kirchlicher Trägerschaft oder werden von Kirchen nahestehenden Organisationen wie Caritas oder Diakonie betrieben. Dazu gehören z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychologische Beratungsstellen, Schuldnerberatung oder Kindergärten. Deren Finanzierung wird sehr häufig und zum weit überwiegenden Teil mit öffentlichen Geldern gewährleistet. Die kirchlichen Betreiber berufen sich bei den arbeitsrechtlichen Fragen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Tendenzschutz des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser ermöglicht z. B., daß der Arbeitgeber nur Beschäftigte einstellt, deren Religion im Sinne der Einrichtung ist. Der gesellschaftliche Wandel hat dazu geführt, daß immer mehr Menschen keiner Kirche angehören, die deshalb bei kirchlichen Einrichtungen nichteingestellt werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass beispielsweise eine gute psychologische Beratung oder eine Schuldnerberatung genauso gut durch eine Person geleistet werden kann, die keiner Religionsgemeinschaft angehört.

Deshalb fordert die Grüne Kreistagsfraktion die kirchlichen Einrichtungen oder den Kirchen nahestehenden Organisationen im Landkreis auf, ihre Einstellungsbedingungen zu ändern. Wenn die Kosten einer sozialen Maßnahme zum überwiegenden Teil mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollte bei diesbezüglichen Einstellungen Religion, Familienstand, Hautfarbe und Geschlecht keine Rolle spielen sondern nur die fachliche Eignung. Die Fraktion fordert die Bundespolitik auf, den Tendenzschutz dementsprechend zu ändern.

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