Säkulare Grüne lehnen den Gottesbezug im Grundgesetz und den Verfassungen der Bundesländer ab

Auf der Delegiertenkonferenz der Säkularen Grünen im Juni in Berlin ist auf Initiative des Vorstandes ein Beschluss gefasst worden, mit dem ein Gottesbezug im Grundgesetz und den Verfassungen der Bundesländer abgelehnt wird. Aktueller Hintergrund der Erörterung dieses Themas sind die Vorgänge in Schleswig-Holstein. Dort versucht eine gemeinsame Initiative von evangelischen und katholischen Christen sowie islamischen und jüdischen Gruppen die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Landesverfassung zu erzwingen.

Im letzten Jahr war ein entsprechender Versuch religiös ausgerichteter Kreise, im Rahmen einer Verfassungsüberarbeitung erstmals seit Bestehen des Bundeslandes einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen, im Landtag an der Zwei/Drei-Hürde gescheitert.

Abrahamitisch-religiöse Kreise in und außerhalb des Parlaments sind nicht bereit, diese Entscheidung des Parlaments zu akzeptieren und wollen über den Weg einer Volksinitiative eine Entscheidung zu Gunsten eines für sie bedeutsamen Gottesbezuges in der Landesverfassung erzwingen. Hiergegen wendet sich der Beschluss der Säkularen Grünen.

Der Vorstand der Säkularen Grünen hat den Landesvorstand vom Bündnis 90 / Die Grünen und die grüne Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein sowie andere Parteigliederungen über den Beschluss der Delegiertenkonferenz informiert. Orientiert wird darauf, dass ein Gottesbezug nicht in die Verfassung aufgenommen wird. In dem Schreiben des Vorstands heißt es u.a.: „Befremdlich finden wir – nicht nur, aber auch angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung – die Begründung, es bedürfe einer auf einen Gott ausgerichteten  „Demutsformel“ in der Verfassung – vermutlich zur (bislang fehlenden ethischen) Orientierung für die Politik? Eine solche Begründung kann nur als Versuch einer Bevormundung und moralisch-ethischen Abwertung von religionsfreien Menschen verstanden werden. Auch religiös orientierte Menschen, die nicht die Auffassung der abrahamitischen Religionen von einem personalen Gottes teilen, werden – wie Religionsfreie – ausgegrenzt und letztlich als ethisch minderwertig konturiert. Die Behauptung der Notwendigkeit einer „Demutsformel“ suggeriert zugleich eine bisherige ethische Orientierungslosigkeit. Dies ist eine ungeheure Anmaßung gegenüber allen bisher tätig gewesenen Politiker*innen des Landes Schleswig-Holstein.“

In dem Vorstandsschreiben wird die Position der Initiative „Eine Verfassung für ALLE“ unterstützt. Diese Initiative fordert für die Präambel der Landesverfassung eine „Wertebasis, die als Bezugspunkt für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, unabhängig von Herkunft, Glauben und Weltanschauungen dienen kann“, und zwar „auf der Grundlage humanistischer Werte, der Menschenrechte, des Friedens und der Gerechtigkeit.“

Walter Otte

Der Text der Resolution, beschlossen auf der Bundes-Delegiertenkonferenz der Säkularen Grünen

Verwandte Artikel