Kritische Islamkonferenz 2013

Am vergangenen Wochenende hat die zweite Kritische Islamkonferenz in Berlin stattgefunden. Von den Veranstaltern wurde –im Gegensatz zur ersten Kritischen Islamkonferenz 2008 – auf ein Bündnis säkularer und liberaler muslimischer Kräfte orientiert. Die Intention des Aufrufs zur Konferenz – weder die chauvinistische Forderung nach Anpassung an die deutsche Gesellschaft noch diejenige von Multikulturalisten nach Verharren in überkommenen Verhältnissen, sondern nach einem Lernen voneinander, um die Gesellschaft im Sinne der Menschenrechte weiterzuentwickeln – hat ihren Niederschlag in der Abschlusserklärung der Konferenz vom 12. Mai 2013 gefunden.
In der Abschlusserklärung wird auf „das Leitbild der ‚transkulturellen Gesellschaft‘, in der jeder Einzelne die Chance erhält, sein Leben im Rahmen einer menschenrechtlich normierten Gesellschaftsordnung autonom zu gestalten“ orientiert. Mit klarer Frontstellung sowohl gegen „Islamisten“ als auch gegen „Muslimfeinde“ wird es als „gemeinsame kulturelle Aufgabe aller hier lebenden Menschen“ begriffen, „diese Gesellschaft im Sinne der universellen Menschenrechte weiterzuentwickeln.“
Die Erklärung wendet sich u.a. „gegen falsche Toleranz“ etwa bei Homophobie, frauen- und fremdenfeindlichen sowie antisemitischen Haltungen, wendet sich gegen islamistische Bestrebungen, plädiert für ein neues Verständnis von „Integrationspolitik“ als „Emanzipationspolitik“ und fordert die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, die weitergehende Trennung von Staat und Religion in Deutschland und die „Wahrung von Kinderrechten“.
Im Folgenden ist die Abschlusserklärung der Kritischen Islamkonferenz 2013 im Wortlaut veröffentlicht.
W.O. / 13.05.2013

„Selbstbestimmung statt Gruppenzwang“ – Abschlusserklärung der Kritischen Islamkonferenz 2013
In der Islam- und Integrationsdebatte haben sich die Fronten verhärtet: Während die einen jegliche Kritik an der patriarchalen Herrschaftskultur des orthodoxen Islam ablehnen, schüren die anderen eine gefährliche Muslim-Feindlichkeit, die die beträchtlichen Differenzen innerhalb des „muslimischen Spektrums“ unzulässig ausblendet.

Die Kritische Islamkonferenz widersetzt sich solchen Fehlwahrnehmungen und den daraus resultierenden Feindbildern: Einerseits hält sie den Propagandisten und Verteidigern des politischen Islam entgegen, dass die Religionsfreiheit kein Freibrief ist, sich über die grundlegenden Werte des säkularen Rechtsstaates hinwegzusetzen, andererseits grenzt sie sich von jenen ab, die die notwendige Kritik an freiheitsfeindlichen Entwicklungen innerhalb der „muslimischen Communities” missbrauchen, um fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren.

Der Grundfehler der deutschen Islam- und Integrationsdebatte besteht darin – und hier arbeiten Islamisten und antimuslimische Rechtspopulisten seltsamerweise Hand in Hand! –, dass die Individuen allzu oft auf religiöse oder ethnische Gruppenidentitäten reduziert werden, was die Emanzipation des Einzelnen behindert und die Entwicklung von Parallelgesellschaften fördert. Entgegen solcher Stereotypisierungen setzt die Kritische Islamkonferenz auf das Leitbild der „transkulturellen Gesellschaft“, in der jeder Einzelne die Chance erhält, sein Leben im Rahmen einer menschenrechtlich normierten Gesellschaftsordnung autonom zu gestalten, und in der kulturelle Vielfalt tatsächlich als Bereicherung, statt als Bedrohung, erlebt werden kann.

Bei allen Unterschieden in den jeweiligen Zielvorstellungen weisen Islamisten und Muslimfeinde in ihren zugrundeliegenden Denkmustern große Gemeinsamkeiten auf: Beide halten zwanghaft an der „Scholle“ ihrer jeweiligen Tradition fest und verteidigen ihr angestammtes kulturelles Getto reflexartig gegen das vermeintlich Feindliche des „Fremden“ („die Ungläubigen“ hier – „die Muslime“ dort).

Transkulturalisten hingegen akzeptieren, dass Kulturen einem steten Wandel unterliegen, weshalb es unsinnig wäre, Menschen auf eine bestimmte kulturelle Norm festzulegen, die sie nicht überschreiten dürften. Daher sollte es in der politischen Debatte nicht darum gehen, zwischen den vermeintlich homogenen Kulturen der „Einheimischen“ und der „Zuwanderer“ zu vermitteln. Stattdessen sollten wir es als gemeinsame kulturelle Aufgabe aller hier lebenden Menschen begreifen, diese Gesellschaft im Sinne der universellen Menschenrechte weiterzuentwickeln.

Die Kritische Islamkonferenz hält dabei die Beachtung der folgenden Gesichtspunkte und Forderungen für wesentlich:

  • Enttabuisierung der Kritik: Die Freiheit der Meinungsäußerung, der Kunst und Wissenschaft ist die unverzichtbare Grundlage einer modernen, offenen Gesellschaft und darf nicht aus Rücksicht auf religiöse Denkverbote beschnitten werden. Auch sollte sachlich begründete Kritik am Islam/Islamismus nicht als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“ oder „islamophob“ diffamiert werden. Zwischen einer humanistischen Islamkritik, die sich für die Stärkung der Menschenrechteeinsetzt, und chauvinistischer Muslimfeindlichkeit, die die Menschenrechte untergräbt, bestehen grundsätzliche Unterschiede, die nicht übersehen werden dürfen.
  • Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit: Fremdenfeindlichkeit ist ein gesellschaftliches Grundübel, das entschieden bekämpft werden muss. Entgegen dem hermetisch verriegelten Kulturverständnis, das Islamisten und MuslimFeinde pflegen, sollte das transkulturelle Bewusstsein gefördert werden, dass wir allesamt „kulturelle Mischlinge“ sind, die von der Erfahrung „der Anderen“ profitieren. Für die Vertreter des „christlichen Abendlandes“ besteht in diesem Zusammenhang kein Grund zur Überheblichkeit: Denn „Demokratie“ und „Menschenrechte“ sind keine exklusiven Errungenschaften des Westens, sondern Bestandteile eines universellen „Weltkulturerbes der Menschheit“, an der Menschen aller Zeiten und unterschiedlichster Herkunft mitgewirkt haben.
  • Integration heißt Emanzipation: „Integrationspolitik“ sollte heute vornehmlich als „Emanzipationspolitik“ verstanden werden. Schließlich geht es nicht darum, „fremde Kulturen“ in eine wie auch immer geartete „deutsche Kultur“ zu integrieren, sondern den einzelnen Individuen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu ist es notwendig, die Sprachkompetenz und Bildung der Betroffenen zu stärken, ihnen zu vermitteln, welche Rechte und Pflichten sie in einem modernen Verfassungsstaat besitzen, und alle Formen von Diskriminierung abzubauen, die in Deutschland noch immer existieren. Grundsätzlich verfehlt ist es, „kulturelle Identitäten“ zu stärken, die die individuelle Emanzipation und das verträgliche Zusammenleben der Menschen eher behindern als fördern.
  • Wahrnehmung von Unterschieden: Als „Muslim“ gilt nach traditioneller Auffassung, wer von einem muslimischen Vater abstammt oder zum Islam konvertiert ist. Aus dieser Zuschreibung lässt sich nicht ableiten, wie „Muslime“ denken oder handeln. Tatsächlich ist hier eine große Bandbreite unterschiedlichster Haltungen festzustellen: Während manche Muslime den Weisungen ihrer Religion in unkritischer und gesellschaftlich problematischer Weise folgen, sind andere völlig areligiös oder können ihren Glauben mit den Prinzipien des Rechtsstaats ebenso gut vereinbaren wie der durchschnittliche deutsche Katholik oder Protestant. Diese Unterschiede müssen stärker beachtet werden. Vor allem darf es in Politik und in Medien nicht mehr kritiklos hingenommen werden, wenn Islamverbände mit rückwärts gewandten politischen Zielsetzungen im Namen von Menschen sprechen und handeln, die von ihnen gar nicht repräsentiert werden wollen.
  • Keine falsche Toleranz: Eine offene Gesellschaft lebt davon, dass ihre Mitglieder in der Lage sind, auch verstörend andere Lebensentwürfe zu tolerieren. Menschenrechtsverletzungen sind jedoch unter keinen Umständen zu dulden – auch dann nicht, wenn sie mit „heiligen Werten“ begründet werden. In diesem Zusammenhang muss dem Kulturrelativismus eine klare Absage erteilt werden: So sind Ehrenmorde und Zwangsheiraten nicht Ausdruck einer „anderen“ Kultur, sondern Verbrechen, die als solche benannt und unterbunden werden müssen. Homophobe, frauen- und fremdenfeindliche sowie antisemitische Vorstellungen und Verhaltensweisen müssen unabhängig davon, in welcher Gemeinschaft sie auftreten, zurückgedrängt werden. Antisemitismus ist auch in islamischen Communities nicht hinnehmbar.
  • Widerstand gegen islamistische Bestrebungen: Die „heiligen Texte“ des Islam entstammen (wie die Grundlagentexte des Christentums) einer früheren Zivilisationsstufe der Menschheit und müssen zeitgemäß interpretiert werden, um nicht im Widerspruch zu modernen Verfassungswerten zu stehen. Mit Personen oder Gruppierungen, die sich einer solchen Neu-Interpretation verweigern, darf der Rechtsstaat nicht zusammen- arbeiten, sondern muss nach Mitteln und Wegen suchen, ihren Wirkungsgrad einzudämmen. Jedes Zugeständnis an ihre Adresse (etwa eine Akzeptanz von Scharia-Gerichten) wäre ein Verrat an den Idealen der Aufklärung, auf denen der moderne Rechtsstaat gründet.
  • Trennung von Staat und Religion: Deutschland ist ein säkulares Land. Der Staat hat nach unserem Grundgesetz weltanschaulich neutral zu sein. Die überkomme- nen und nach 1949 verstärkten Privilegierungen der beiden christlichen Kirchen sind nicht nur ein Anachronismus, diese Privilegien stehen auch einer Begegnung der Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften auf gleicher Augenhöhe entgegen. Deshalb ist ein neuer, weiterer und gleicher Abstand des Staates zu allen Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften notwendig und Bedingung für den inneren Zusammenhang in unserem Land.
  • Einsatz für Menschenrechte auf internationaler Ebene: Wir fordern die Vertreter des deutschen Staates dazu auf, sich auf internationaler Ebene für die Einführung und Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen und gegen Ehrenmorde, Genitalverstümmelung, Steinigungen, Hinrichtungen, Folterungen sowie andere unmenschliche Praktiken wirksam einzuschreiten. Politische und wirtschaftliche Abkommen müssen explizit die Einhaltung menschenrechtlicher Regelungen zur Voraussetzung haben. Statt Organisationen und Regime zu unterstützen, die sich an der Scharia orientieren, dem islamischen Terrorismus zuarbeiten oder die Vernichtung Israels anstreben, sollten verstärkt Kontakte zur demokratischen Opposition in den „muslimischen Ländern“ hergestellt und ausgebaut werden.
  • Schutz für islamkritische Oppositionelle: Die allerwenigsten „islamischen Länder“ garantieren Weltanschauungsfreiheit. Menschen, die sich von ihrem Glauben lösen oder ihn auf andere als die vorgegebene Weise interpretieren, sind vielfachen Repressionen und Gefährdungen ausgesetzt. Deshalb muss Oppositionellen, islamgeschädigten und glaubensabtrünnigen Zuwanderern, die in ihren Herkunftsländern (etwa dem Iran) im Falle einer Rückkehr von schweren Strafen, Folter und Hinrichtung bedroht sind, politisches Asyl gewährt werden.
  • Wahrung von Kinderrechten: Kinder haben ein Anrecht darauf, vorurteilsfrei in die Welt eingeführt zu werden und verschiedene Perspektiven kennenzulernen, mit deren Hilfe sie ihre eigene Sicht der Dinge entwickeln können, ohne von Vornherein ideologisch in eine bestimmte Richtung gedrängt zu werden. ObgleichEltern das Recht haben, ihre Kinder auf der Basis ihrer jeweiligen Werte und Weltanschauungen zu erziehen, darf der weltanschaulich neutrale Staat derartige Perspektivverengungen nicht zusätzlich unterstützen. So kann er es nicht zulassen, dass Kinder aus religiösen Gründen vom Biologie-, Sexualkunde- oder Sportunterricht abgemeldet oder Schulen nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften organisiert werden. Insgesamt sollte die Politik größere Anstrengungen unternehmen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken – auch gegenüber den Ansprüchen der eigenen Eltern. Dies gilt nicht zuletzt für ihre körperliche Integrität: Die Legitimierung der medizinisch nicht indizierten Knabenbeschneidung im vergangenen Jahr war ein Schritt in die falsche Richtung, der schnellstmöglich korrigiert werden sollte.
  • Förderung des transkulturellen Lernens: Eine zukunftsfähige Politik sollte nicht darauf abzielen, zwischen „den Kulturen“ zu vermitteln (wie es inter- und multikulturelle Ansätze vorsehen), sondern die Individuen aus dem Korsett starrer kultureller Normierungen zu befreien. Diese transkulturelle Kompetenz sollte vor allem in den Schulen gefördert werden. Schülerinnen und Schüler sollten in die Lage versetzt werden, ihre jeweiligen Vorstellungen von gutem Leben, Ethik und Moral kritisch zu hinterfragen. Statt als Gefangene vorgegebener kultureller Traditionen sollten sie sich als aktive Gestalter der eigenen Zukunft begreifen, die nicht auf eine bestimmte Sicht der Dinge festgelegt sind, sondern die Freiheit besitzen, den gesamten Kulturschatz der Menschheit zu nutzen, um tragfähige 5 Konzepte für das eigene Leben zu entwickeln. Um eine solche transkulturelle Perspektive zu etablieren, wäre die Einführung eines allgemein verbindlichen, religions- und weltanschauungskundlichen Faches sinnvoll, in dem die Schülerinnen und Schüler nicht mehr nach ihren jeweiligen Herkunftsfamilien selektiert werden, sondern gemeinsam nach fairen Lösungen für Interessenskonflikte suchen können. Wir sind überzeugt, dass die Einübung einer solchen transkulturellen Sichtweise in einer Welt, in der der Wandel zum Dauerzustand geworden ist, von besonderer Wichtigkeit ist: Denn wer es nicht gelernt hat, seine eigenen traditionalen Zwänge zu überwinden, wird sich von dem riesigen Angebot alternativer Lebensstile schnell überrollt fühlen. Der aus dieser Überforderung resultierende Hass gegenüber dem „Fremden“ ist eines der gravierenden Probleme unserer Zeit. Mithilfe des transkulturellen Modells wäre es möglich, dem von Rechtsextremisten unterschiedlichster Couleur (Islamisten wie Anti-Muslimen) befeuerten „Kampf der Kulturen“ bereits im Ansatz entgegen zu wirken.

Quelle: http://kritische-islamkonferenz.de/wp-content/uploads/2013/05/ResolutionKIK2013.pdf

Berlin, 12. Mai 2013

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