Volker Beck: Modernisierung des kirchlichen Arbeitsrechts erforderlich

Im Zusammenhang mit einer für das für die nächste Woche erwarteten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über einen bei der Caritas beschäftigten Pädagogen, der nach seinem Kirchenaustritt aus dem Arbeitsverhältnis entlassen worden war, hat der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck eine Modernisierung des Arbeitsrechts im kirchlichen Bereich gefordert. Das Kirchliche Arbeitsrecht in der jetzigen Ausgestaltung passe „nicht in die Zeit“; er wandte sich gegen die Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen aufgrund ihrer persönlichen Lebensführung und ihres außerdienstlichen Verhaltens.

Beck verwies darauf, dass die Sozialarbeit der Kirchen weitgehend aus öffentlichen Kassen und aus Mitteln der Sozialversicherung bezahlt werde und das sich die Frage stelle „ob die Dominanz der karitativen Einrichtungen konfessioneller Prägung noch zeitgemäß ist“.

Volker Beck hat sich jetzt in der „Zeit“-Beilage „ Christ & Welt“ geäußert, wie u.a. die FinanzNachrichten und katholisch.de unter Bezugnahme auf die Nachrichtenagentur dts gemeldet haben.

W.O. 18.04.2013

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