BAG Säkulare Grüne unterstützt das Projekt WWDOGA

Am 7. Mai 2022 jährt sich das sog. Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts zum 10. Mal. Das Landgericht entschied damals in einem aufsehenerregenden nahezu historischen Urteil, dass eine medizinische nicht indizierte Vorhautamputation bei Jungen strafbar ist. Damit war eine aus religiösen Gründen von Eltern veranlasste Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes strafbares Unrecht. Dieses Urteil hatte nicht lange Bestand, da sich der Bundestag nach vehement geführter öffentlicher Debatte schon nach wenigen Monaten mit Mehrheit für die Legalisierung der Vorhautamputation außerhalb medizinischer Indikationen aussprach und ein entsprechendes Gesetz verabschiedete. Damit hatten sich diejenigen religiösen Gruppen, die eine solche Beschneidung praktizieren gegen die Rechte von Kindern durchgesetzt.
Das Bündnis „Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ kämpft seitdem weiter für die Durchsetzung von Kinderrechten zum Schutz gegen religiös begründete Eingriffe in den Körper, die Psyche und die Rechtspositionen von Jungen.
Die BAG Säkulare Grüne unterstützt diese Initiative von Anfang an und ist auf der diesjährigen Kundgebung mit einem Redebeitrag von Ute Wellstein (langjähriges Mitglied der BAG und dessen mehrjährige Sprecherin) prominent vertreten.
Die BAG Säkulare Grüne wird auch weiterhin die Ziele des Bündnisses auf vollständigen Stopp der religiös begründeten Vorhautamputation von Jungen und entsprechende politische Initiativen unterstützen:
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WWDOGA 2022: Aufruf, Ablauf- und Zeitplanung, Redner*innen, Unterstützer*innen und weitere Informationen siehe hier https://genitale-selbstbestimmung.de/
Die Reden werden live übertragen. Siehe ebenfalls hier: https://genitale-selbstbestimmung.de/
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Demonstration und Kundgebung in Köln am 7. Mai 2022
Treffpunkt: 10:30 Uhr, Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln,
anschließend Demo-Zug in die Innenstadt
Zentrale Kundgebung mit Reden:
12:00 Uhr, Alter Markt neben dem Alten Rathaus
Das Bündnis schreibt schreibt zum diesjährigen Aktionstag am 7. Mai u.a.:
„An diesem Tag jährt sich die Verkündung des „Kölner Urteils“ zum zehnten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.“
Mehr dazu hier: https://genital-autonomy.de/

Zur juristischen Einordnung:
In einem Interview im Humanistischen Pressedienst (hpd) betont Prof. Dr. Thomas Fischer, langjähriger Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshof, die Richtigkeit des Kölner Landgerichtsurteils und weist darauf hin, dass es hier um ein „Recht“ der Eltern gehe, in die körperliche Unversehrtheit ihres Sohnes in irreversibler Weise einzugreifen, und nicht etwa um ein Recht des Kindes. Fischer hebt hervor, dass es das selbstverständliche Recht jedes Volljährigen sei, sich (auch) aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen. Nur darum gehe es hier bekanntlich nicht: „Es geht darum, ob Eltern/Sorgeberechtigten das „Recht“ einzuräumen ist, ihre eigenen (!) Moral- oder Religionsvorstellungen mit Gewalt durch nicht revidierbare körperliche Eingriffe an ihren Kindern zu „verwirklichen“.„
Was den Aspekt der Religionsfreiheit angeht, äußert sich Fischer so: „Die Ausübung der Religion (Art. 4 Abs. 1 GG) war/ist das meistgebrauchte Argument für die Knabenbeschneidung, rechtlich aber (fast) ohne Belang. Die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach Sorgeberechtigte ihren Kindern auch gegen deren Willen die Penisvorhaut abschneiden lassen dürfen, knüpft daher zu Recht nicht an Religion an. Die Motive der Eltern können beliebig sein: Mode, unsinnige Gesundheitsvorstellungen, Hygiene, Furcht vor familiärem Druck, und so weiter.„
https://hpd.de/artikel/koelner-beschneidungsurteil-war-richtig-20339
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