Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit einem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf will die Bundesregierung u.a. erreichen, dass der Vollzug des Kirchensteuerabzugs durch die Finanzämter erleichtert wird. Vorgesehen ist eine jährliche zentrale Abfrage der Kirchensteuermerkmale durch Banken und Versicherungen direkt beim Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt soll entsprechende Daten an die jeweiligen Finanzämter weitergeben, wenn die betroffenen Personen der Regelabfrage nicht ausdrücklich widersprechen.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Regelabfrage den Vollzug des Kirchensteuerabzugs erleichtern und damit zusätzliche Mittel in die Kassen der christlichen Großkirchen bringen. Es besteht zwar für die BürgerInnen die Möglichkeit, dieser jährlichen Datenübermittlung zu widersprechen, allerdings ist der Widerspruch an Fristen gebunden (30.06. eines jeden Jahres). Solche Fristen haben bislang nicht existiert.
Die Sprecherinnen des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne haben zu dieser Problematik folgende Erklärung abgegeben:
Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne missbilligt das Vorgehen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, das Verfahren zum Kirchensteuereinzug effektiver im Sinne der Kirchen zu gestalten Mit dem in den Bundestag eingebrachten „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ sollen Änderungen in der Steuererfassung herbeigeführt werden. Durch die speziellen Regelungen zur Kirchensteuer werden den beiden christlichen Großkirchen erhebliche Mehreinnahmen verschafft. Es wird offensichtlich darauf spekuliert, dass kirchensteuerpflichtige BürgerInnen die jetzt neu vorgesehene Frist zur Anbringung eines Sperrvermerks versäumen, was zu höherem Kirchensteueraufkommen führen wird.
Gerade in einer Zeit, in der das kirchliche skandalöse Verhalten im Bereich des Arbeitsrechts kirchlicher Unternehmen (Stichworte: Kündigung geschiedener sowie homosexueller Mitarbeiter, Nichteinstellung „Ungläubiger“) und im Bereich der Gesundheitseinrichtungen in der örtlichen und regionalen Grundversorgung (Stichwort: Katholische Krankenhäuser Köln) in der massiven öffentlichen Kritik steht, wäre Zurückhaltung bei dem geplanten Gesetzesvorhaben angebracht. Die erforderliche politische Sensibilität ist offenbar bei den Regierungsparteien nicht vorhanden.
Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne vertritt die Auffassung, dass der Staat überhaupt keine Kirchensteuer einziehen sollte und appelliert im konkreten Fall an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, auf das geplante Gesetzesvorhaben zu verzichten und fordert die christlichen Großkirchen, die Kirchensteuer über den Staat einziehen, auf, ebenfalls einen solchen Verzicht zu verlangen.
Es sieht danach aus, dass den christlichen Großkirchen geholfen werden soll, ihre geringer werdenden Einnahmen aufgrund Kirchenaustritts nunmehr durch effizientere Kirchensteuerbeitreibung auszugleichen.
W.O.
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