Der katarische WM-Botschafter und Ex-Fußball-Nationalspieler Khalid Salman hat während eines Interviews mit dem ZDF am 7. November 2022 Homosexualität als „geistigen Schaden“ bezeichnet. Salman hat nach eigenen Angaben besondere Probleme damit, wenn Kinder in Katar Schwule sähen. Diese würden dann etwas lernen, was in seinen Augen „haram, eine Sünde“ sei. Das Interview wurde durch den Pressesprecher des WM-Organisationskomitees erfreulicherweise nach den homophoben Auslassungen abgebrochen.
So empörend die Aussagen Salmans auch waren, so wenig überraschend dürften sie sein. Homosexualität ist in Katar illegal und „Sodomie“ (sexuelle Handlungen, die nicht der Fortpflanzung dienen, darunter besonders gleichgeschlechtlicher Sexualverkehr) wird dort – unabhängig des Geschlechts – mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. In der Vergangenheit kam es sogar zur Verurteilung von homosexuellen Ausländern in Katar.
Das Bezeichnen gleichgeschlechtlicher Beziehungen als Geisteskrankheit oder Sünde und die damit einhergehende strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen bildet auch im Jahre 2022 noch die Norm in vielen Ländern, darunter sind zahlreiche islamisch geprägte Staaten. So ist Homosexualität aktuell in ca. 70 Staaten verboten und wird bspw. in der Islamischen Republik Iran auch mit dem Tode bestraft. Einige Staaten greifen dabei direkt auf Normen der Scharia zurück, die die Bestrafung von gleichgeschlechtlichem Sex vorschreiben. Andere haben zwar nicht-islamische Strafgesetzbücher, in denen sich dennoch diskriminierende religiöse Moralvorstellungen widerspiegeln.
Wir als BAG Säkulare Grüne verurteilen die Verfolgung Angehöriger der LGBT+-Community und setzen uns weltweit für eine säkulare Gesetzgebung ein, die Personen frei von religiösen Moralvorstellungen und Zwängen ihre sexuelle Identität und Orientierung frei ausleben lässt. Die Aussagen des Katarischen WM-Botschafters zeigen ganz klar auf, dass Katar als Austragungsort für die Fußball-Weltmeisterschaft denkbar ungeeignet ist. Homosexuellen wird nun davon abgeraten, nach Katar einzureisen.
Unsere Solidarität gebührt den zahlreichen politisch verfolgten und inhaftierten Homosexuellen, die verurteilt wurden oder aus Angst vor einer Verurteilung aus ihren Heimatländern fliehen mussten.
Das Vorurteil, dass Homosexuelle krank seien, ist keine ausschließlich islamistische Einstellung, sondern hält sich auch hartnäckig in westlichen Staaten, insbesondere in christlichen Kreisen. Sog. Konversionstherapien sind in Deutschland zwar nicht mehr bei Minderjährigen erlaubt (allerdings erst seit 2020 gesetzlich verboten!), werden jedoch nach wie vor an Erwachsenen ab 18 Jahren durchgeführt. Diese sog. Therapien versuchen, homosexuelle Neigungen abzutrainieren und werden überwiegend von verschiedenen Gruppen religiös geprägter Bewegungen propagiert. Sie können schädigend für Homosexuelle sein, die unter dem religiös geprägten Stigma leiden müssen, sie seien geisteskrank und müssten bzw. könnten geheilt werden. Wir appellieren daher auch an die deutsche Zivilgesellschaft, Homosexualität nicht abzuwerten und niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu verurteilen.
Zu welchem Geschlecht sich jemand hingezogen fühlt, darf nirgendwo auf der Welt zu Diskriminierung oder gar zur Strafverfolgung, bis hin zur Verhängung der Todesstrafe führen. Derartige Verstöße gegen Menschenrechte, welche universell in allen Gesellschaften und Staaten der Welt durchgesetzt werden müssen – unabhängig von religiöser oder kultureller Prägung – lehnen wir von Bündnis 90/Die Grünen ab.
18. November 2022
Hannah Wettig Walter Otte
BAG-Sprecherin BAG-Sprecher
Krystyna Grendus Tala Hariri Jürgen Roth
stv. BAG-Sprecher*innen
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