Bundestagswahlprogramm 2025 enthält wesentliche säkulare Positionen

Das Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90 / Die Grünen wurde auf der BDK vom 26.01.2025 in Berlin beschlossen. Vorangegangen war ein ambitionierter Programmprozess, mit dem aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in kürzester Zeit von nur wenigen Wochen ein Entwurf des Bundesvorstands erarbeitet und durch die umfangreiche innerparteiliche Debatte zur Abstimmung gebracht werden musste. Innerhalb von etwa zweieinhalb Wochen waren mehr als 1.800 Änderungsanträge abzuklären, was auch gelang. Hierfür gilt allen Beteiligten, voran der Bundesgeschäftsführung und den Mitgliedern der Antragskommission, unser Respekt und Dank.

Die BAG Säkulare Grüne hat sich an dem Programmprozess beteiligt. Da das Wahlprogramm 2025 gegenüber dem Wahlprogramm 2021 mit 271 Seiten jetzt erheblich kürzer werden sollte – im Ergebnis waren es 157 Seiten -, war klar, dass nicht detailliert sämtliche säkularen Positionen erneut aufgenommen werden konnten. Die BAG Säkulare Grüne hatte sich deshalb auf einige aus säkularer Sicht zentrale Anliegen konzentriert.

Aufgrund der Anträge der BAG Säkulare Grüne wurden folgende Positionen in das Bundestagswahlprogramm 2025 aufgenommen:

Grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts – Abschaffung § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz

S. 68

Wir treten dafür ein, dass das kirchliche Arbeitsrecht reformiert und die

gewerkschaftliche Mitbestimmung gefördert wird sowie die Ausnahmeklauseln für

die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetz aufgehoben werden. Der religiöse Verkündigungsbereich

bleibt hiervon unberührt.

Klares Bekenntnis zur Selbstbestimmung am Ende des Lebens und über das Ende des eigenen Lebens

S. 87

Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Das Recht auf

selbstbestimmtes Leben

schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes

Sterben frei von Druck ein. Unser Ziel ist es, dass dieses Urteil in der Praxis

umgesetzt werden kann.

Ausdrückliche Klarstellung: Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann auch in religionsfreien Gemeinschaften und religiösen Gemeinschaften außerhalb der abrahamitischen Religionen entstehen

S. 105

Zusammenhalt entsteht dort, wo Menschen zusammenkommen, bei der Arbeit oder in der Schule, beim Sport oder Musik machen oder beim Einsatz für gute Zwecke oder dem gemeinsamen Feiern. Im Dorfgemeinschaftshaus, auf dem Fußballplatz oder in Kirchen, Moscheen oder Synagogen und anderen weltanschaulichen Einrichtungen kann Demokratie lebendig werden.

(Änderungen durch BAG Säkulare Grüne in kursiv)

Würdigung der zunehmenden Bedeutung von Konfessionsfreien und Verpflichtung zur Reform des bestehenden Religionsverfassungsrechts

S. 106

Zivilgesellschaftliche Institutionen, wie Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände, stellen eine wichtige Säule unserer Demokratie und des sozialen Zusammenhalts dar. Wir würdigen ebenso das Engagement der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum demokratischen und sozialen Zusammenhalt. Auch Konfessionsfreie tragen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei und haben Anspruch auf umfassende Berücksichtigung ihrer Belange und gleichberechtigte Teilhabe. Wir wollen das bestehende Religionsverfassungsrecht so weiterentwickeln, dass es unserer gewachsenen religiös-weltanschaulichen Pluralität gerecht wird.

(Änderungen durch BAG Säkulare Grüne in kursiv)

Bekenntnis zum Schutz von Alevit*innen und Jesid*innen, die in Deutschland einer Diskriminierung und Verfolgung durch Islamisten und fundamentalistische rechtsradikale Muslim*innen und muslimischer Verbände ausgesetzt sind

S. 106

Wir schützen Menschen, die nicht streng religiösen Dogmen entsprechen, wie zum Beispiel Alevit*innen und Jesid*innen, vor Anfeindungen.

Weitere säkulare Positionen im Bundestagswahlprogramm 2025

Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

S. 120

„Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert sind. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert.“

Bekämpfung Islamismus wehrhafte Demokratie

S. 136

Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht weiterhin vom Rechtsextremismus aus. Diese Einschätzung wird auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geteilt. Ausdruck hiervon ist auch ein Höchststand an festgestellten rechtsextremen Straftaten. Hinzu kommt die weiterhin sehr konkrete und ernste Bedrohungslage durch den Islamismus. Die wehrhafte Demokratie muss den aktuellen Bedrohungen für die freiheitlich demokratische Grundordnung konsequent entgegentreten. Mit frühzeitiger Prävention verhindern wir, dass sich Menschen radikalisieren. Wir brauchen Programme wie „Demokratie leben!“, die über Rechtsextremismus und Islamismus im analogen und digitalen Raum aufklären.“

BAG Säkulare Grüne 08.02.2025

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