Die hessischen GRÜNEN stimmen für Beendigung der Staatsleistungen

Die hessischen Grünen haben auf der Landesmitgliederversammlung (LMV) 2015 in Limburg für die Beendigung der Staatsleistungen votiert. Die Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft LAG SÄKULRAEN GRÜNEN Hessen, Petra Elsenheimer und Ingo Heise, zeigten sich hocherfreut über den erfolgreichen abgeschlossenen Prozess.
Die SÄKULAREN GRÜNEN hatte zur Beendigung der Staatsleistungen durch Ablösung eine Beschlussvorlage vorgelegt. Die hessische Verfassung und das Grundgesetz fordern zwar die Ablösung, aber bisher wurde der Verfassungsauftrag nicht erfüllt. Die hessischen Grünen waren nun aufgefordert über den Beginn Gesprächen abzustimmen. Die Mitglieder der hessischen Grünen haben mehrheitlich dafür votiert, dass ein solcher Dialogprozess innerhalb und außerhalb der Partei geführt werden soll, begleitet mit der Frage wie die Ablösung der Staatsleistungen, ob vertraglich oder gesetzlich, erfolgen möge.
Der Wortlaut des Beschlusses befindet sich hier:
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Die Beschlussvorlage wurde von Christian Witt-Gabrys, Mitglied des Bundesvorstandes des Säkularen Grünen, eingebracht. Er hob hervor, dass es nicht um die Frage geht, ob die Staatsleistungen abgelöst werden sollten, dies sei durch die Verfassungen bereits geklärt, sondern es ginge um die Frage, wie abgelöst werden kann.
Unterstützung erhielt die LAG Säkulare Grüne in Vorbereitung zur LMV u.a. von der LAG Demokratie und Recht und zahlreichen Einzelpersonen, sowie nach einvernehmlichen Präzisierungen der Beschlussvorlage durch Friedel Battenberg, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Grüne Christinnen und Christen.

Mit diesem Beschluss hat die seit gut zwei Jahren bestehende LAG SÄKULARE GRÜNE einen ersten Erfolg auf Landes-Ebene verbuchen können. Dies trotz der in Hessen aufgrund der Regierungskoalition mit der CDU als schwierig eingeschätzten Rahmenbedingungen. Im Vorlauf hatten die SÄKULAREN GRÜNEN 2014 eine Podiumsdiskussion mit verschiedenen Vertretern aus Kirchen und Politik, unter der Moderation von Marcus Bocklet (MdL) durchgeführt. Zudem hat die LAG SÄKULARE GRÜNE unter der Federführung von Ingo Heise ein umfangreiches Hintergrundpapier zur Beschlussvorlage vorbereitet.

Zweifelsfrei beginnt mit dem geforderten Dialogprozess eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn darüber was Staatsleistungen sind und was der Begriff ‚Ablösung‘ verbindlich beinhaltet wird sehr unterschiedlich Eingeschätzt. Eine seriöse und wissenschaftliche, aber auch wertschätzende und zielorientierte Aufarbeitung ist angebracht. Positive Signale kommen dabei aus dem Bistum Limburg, wo im Juni 2015 eine politische Debatte zur Ablösung gefordert worden ist. Hier widerspricht man zudem der These, das Staatsleistungen Entschädigungszahlungen seien. Dies wird in der politischen Debatte um die Ablösung der Staatsleistungen hoffentlich positive Auswirkungen haben.

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um staatliche Zahlungen aus vordemokratischer Zeit, mit denen die Monarchen „ihre“ Staatskirchen finanziert haben. Seit der Weimarer Verfassung (1919) und der Befreiung der Kirchen aus der monarchischen Vormundschaft sollen diese Staatsleistungen abgelöst werden (vgl. Grundgesetz §140, Weimarer Verfassung §138 und hessische Verfassung §52). Zur Sicherung der Finanzierung wurde den Kirchen im Gegenzug das Recht gewährt reichsweit Kirchensteuern erheben zu dürfen. Der Verfassungsauftrag zur Ablösung wurde allerdings bislang nicht umgesetzt. Bundesweit (Außer in Hamburg und Bremen) werden heute fast 500 Millionen Euro an Staatsleistungen gezahlt.

In Hessen konnten bereits in einem einvernehmlichen Verfahren von 2003 bis 2013 die meisten kommunalen (kirchlichen) Baulasten abgelöst werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese ermutigenden Signale über die GRÜNE Partei hinaus in den betreffenden Bundesländern Folgen zeigen werden.

Christian Witt-Gabrys

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