
Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne ruft mit auf zum
WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY
Am 7. Mai 2015 jährt sich die Verkündung des „Kölner Urteils“ zum dritten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen und ist inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
In diesem Jahr steht erstmals auch der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne in der internationalen Liste der Unterstützer-Organisationen: http://genitale-selbstbestimmung.de/. Die Entscheidung hierüber fiel auf der letzten Vollversammlung Anfang März 2015 in Erfurt, nachdem bereits im Juni 2014 ein Positionspapier „Stellungnahme zur medizinisch nicht indizitierten Jungenbeschneidung“ verabschiedet wurde: http://saekulare-gruene.de/stellungnahme-zur-medizinisch-nicht-indizierten-jungengenitalbeschneidung/
Die Säkularen Grünen beziehen sich mit dieser Positionierung nicht nur auf ihr Selbstverständnis „gegen Diskriminierung aus religiösen Gründen“, sondern auch auf verbindliche Grüne Werte wie etwa die Ergebnisse aus dem Bericht der Grünen Kinderkommission (2006) sowie die UN-Kinderrechtskonvention.
Auf der Kundgebung vor dem Kölner Landgericht spricht für die Säkularen Grünen Ute Wellstein (Sprecherin LAG Säkulare Grüne in Rheinland-Pfalz).
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