Grüne Fraktion in NRW beantragt Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Dazu die Grüne Landtagsfraktion in NRW:

https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/detailparlament/nachricht/staatsleistungen-abloesen-verhandlungen-mit-den-kirchen-aufnehmen.html

Der Antrag:

https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-7372_Staatsleistungen_Kirchen.pdf

Presseecho:

https://hpd.de/artikel/gruene-nrw-beantragen-ende-staatsleistungen-an-kirchen-17196


https://www.jesus.de/gruene-wollen-staatsleistungen-fuer-kirchen-in-nrw-kuendigen/

https://www.kirche-und-leben.de/artikel/gruene-in-nrw-wollen-staatsleistungen-an-kirchen-beenden/

https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2019-09-11/wir-muessen-nicht-auf-den-bund-warten-gruene-nrw-wollen-staatsleistungen-die-kirchen-aufkuendigen

100 Jahre nach der Weimarer Reichsverfassung und nach 70 Jahren Grundgesetz ist es Zeit, die Staatsleistungen abzulösen.
Diese finanziellen Zuwendungen des Staates an die christlichen Kirchen haben ihren Ursprung größtenteils im 19. Jahrhundert im Zuge der Säkularisierung.

Die Kirchen mussten damals große Teile ihres Besitzes und damit ihrer Einnahmequellen an den Staat abtreten. Zum Ausgleich zahlten die einzelnen deutschen Staaten den Kirchen Zahlungen für deren Verluste sowie den Unterhalt der kirchlich genutzten Gebäude und personelle Aufwendungen zu zahlen.

Die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz verpflichtet den Bund, diese Staatsleistungen abzulösen.

Diesem Verfassungsauftrag ist der Bund aber bis heute nicht nachgekommen.

Davon unberührt sind Finanzmittel für Leistungen im Rahmen der Subsidiarität, die die Kirchen wie andere Verbände erbringen, beispielsweise für Kindergärten, Schulen oder Altenpflege, sowie die Kirchensteuern.

Unabhängig von der Bundesebene können die Bundesländer in Verhandlungen mit den Kirchen treten, um eine Ablösung der Staatsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erzielen. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat schon in der letzten Legislatur Staatsleistungen durch die Ablösung der sogenannten Schul- und Studienfonds abgebaut.

Das Land muss jetzt wieder auf die Kirchen zugehen, die offen sind für Verhandlungen zur kompletten Ablösung. Auf der Bundesebene sollte der Verfassungsauftrag auch endlich umgesetzt werden. Dafür sollte sich das Land ebenso einsetzen.

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