Auf einem Landesparteitag am 24.03.2019 haben die Delegierten die Einführung eines Pflichtfachs „Philosophie und Religionskunde“ für alle Schüler*innen beschlossen. Die LAG Säkulare Grüne Schleswig Holstein hatte einen entsprechenden Antrag, der grünsäkularen Beschlusslage folgend, eingereicht. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Zur Beschlusslage der BAG Säkulare Grüne siehe:
https://saekulare-gruene.de/positionspapier-zur-schulischen-bildung-orientierung-auf-wertemuendigkeit-in-einer-freiheitlich-pluralistischen-gesellschaft/ , auch: https://saekulare-gruene.de/bag-saekulare-gruene-erneuert-forderung-nach-pflichtfach-philosophie-und-religionskunde/
Der Beschluss vom 24.03.2019 lautet:
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN setzen sich für die Erweiterung des Philosophieunterrichtes zu einem ordentlichen Lehrfach mit dem Titel ”Philosophie und Religionskunde” an allgemeinbildenden Schulen ein. Das Fach soll im Rahmen des werteorientierten Unterrichts als ordentliches Lehrfach für alle Schüler*innen ohne die Möglichkeit einer Befreiung angeboten werden.
Dieses Fach soll bekenntnisunabhängig unterrichtet werden und auf Wissensvermittlung und Wissensbildung ausgerichtet sein für alle Schüler*innen unabhängig von ihrer religiös-weltanschaulichen Prägung. Der konfessionsgebundene Religionsunterricht bleibt vorerst erhalten und kann weiterhin zusätzlich besucht werden.
Begründung:
Das Unterrichtsfach „Philosophie und Religionskunde“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz von anderen Weltanschauungen leisten und zum Respekt vor Andersgläubigen bzw. Andersdenkenden erziehen und damit die Verständigung zwischen Schüler*innen mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen erleichtern.
Die derzeitige Aufteilung in unterschiedliche Gruppen führt nicht dazu, dass sich ein ausreichendes Verständnis für andere Weltanschauungen entwickelt. Das Ziel der Verhinderung von Parallelgesellschaften kann nicht durch einen separierenden Religionsunterricht, sondern nur durch einen integrierenden Unterricht erreicht werden, in dem für das gesellschaftliche Miteinander essentielle Werte wie z.B. Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung begründet werden können, ohne dass für eine der verschiedenen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungen Partei ergriffen wird.
Daher soll das Schulfach „Philosophie“ um einen religionskundlichen Teil ergänzt und bekenntnisübergreifend zum Pflichtfach für alle Schüler*innen werden, um der Pluralisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Bekenntnisgebundener Unterricht in der Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft wird sich auf die Vermittlung der Glaubensinhalte konzentrieren können und (im Umfang reduziert) unterrichtet werden.
Die Inhalte des Philosophieunterrichtes, also erkenntnistheoretische, ethisch-moralische, metaphysische und anthropologische Fragestellungen werden um Themen wie Entstehung, Geschichte und Inhalte der Religionen ergänzt, um
Die Inhalte des Philosophieunterrichtes, also erkenntnistheoretische, ethisch-moralische, metaphysische und anthropologische Fragestellungen werden um Themen wie Entstehung, Geschichte und Inhalte der Religionen ergänzt, um den Auftrag des Schulgesetzes, „jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung [zu] vermitteln“, zu erfüllen.
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