Die Bundestagsfraktion der Grünen hat 15.02.2013 einen Gesetzentwurf zur Reform des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vorgelegt. Die ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Einrichtungen sollen nicht mehr wie bisher besonderen tief in ihr Privatleben eingreifenden Loyalitätspflichten unterliegen.
Damit soll der Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen allein aufgrund des Selbstverständnisses der jeweiligen kirchlichen Einrichtung begegnet werden. Der Entwurf orientiert sich an der europäischen Richtlinie 2008/78/EG vom 27.11.2000 (Gleichbehandlungsrichtlinie) und fordert im Ergebnis, dass über das allgemeine Arbeitsrecht (wie es etwa in karitativen Tendenzbetrieben der AWO und des DRK existiert) hinausgehende Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten in Zukunft unterbleiben müssen. Es soll im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des kirchlichen Arbeitgebers und der Belange der betroffenen ArbeitnehmerInnen vorgenommen werden, wobei nur noch Personen im „Verkündungsnahen Bereich“ weitergehenden Loyalitätsanforderungen unterliegen sollen.
W.O. 29.05.2013
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