Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche!

Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne

Erfurt, 20.10.2018

Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche!

Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche über viele Jahrzehnte ist erschütternd. Es ist zu unzähligen Fällen sexualisierter Gewalt gekommen. In vielen dieser Fälle liegen schwere Straftaten vor. die das Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft erfordern. Außerdem gilt es, die Strukturen, die die Taten ermöglichten, sowie das Klima der sexualisierten Gewalt umfassend zivilgesellschaftlich aufzuklären und den Opfern unbürokratisch zu helfen.

Säkulare Grüne fordern:

1. Wo der Verdacht auf mögliche (nicht-verjährte) Straftaten besteht, muss die Staatsanwaltschaft selbstverständlich und sofort eingeschaltet werden. Die Bearbeitung allein durch die kirchlichen Gremien und Stellen ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine Paralleljustiz für Straftaten darf es nicht geben. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Bistumsarchive über Aktenbestände verfügen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar Straftaten dokumentieren, die noch nicht verjährt sind. Bei ausreichender Beweislage müssen in all diesen Fällen Ermittlungen aufgenommen werden.

2. Das Strafrecht allein reicht aber für die Aufarbeitung nicht aus. Zur Aufdeckung der Strukturen, die den systematischen Missbrauch ermöglicht haben, ist durch den Staat eine unabhängige Kommission einzurichten. Dieser sind sämtliche Akten und Archive zugänglich zu machen, die sich im Besitz der Kirche befinden und zur Aufarbeitung der Vorwürfe von Bedeutung sind. Die Regierungen des Bundes und der Länder müssen sicherstellen, dass die Bischöfe, Ordensgemeinschaften und alle weiteren kirchlichen Stellen umfassend mit der Kommission kooperieren. Diese muss sich auch verjährten Fällen und anderen Gewalttaten, die nicht strafrechtlich aufgearbeitet werden können, annehmen.

3. Die Kommission muss bis 2020 eine Studie vorlegen, die die Rolle der Bistümer und ihrer Archive klärt. Schwierigkeiten bei der Materialsichtung müssen dokumentiert werden. Die unabhängige Kommission, gegebenenfalls auch die Ermittlungsbehörden, müssen dem Vorwurf nachgehen, dass Akten manipuliert und / oder vernichtet wurden, um auf diese Weise Personen im Dienst der Katholischen Kirche vor der Strafverfolgung zu schützen. Es ist ein Verzeichnis der Akten anzufertigen, die vernichtet oder manipuliert wurden. Hier steht der Verdacht der Strafvereitelung mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im Raum.

4. Solange die Vorwürfe gegen die Katholische Kirche nicht umfassend aufgearbeitet sind, sollen die Vertreter*innen der Katholischen Kirche in Kommissionen zur Jugendhilfe ihre Mandate ruhen lassen.

5. Es soll ein unabhängig arbeitender Entschädigungsfonds eingerichtet werden, der aus kirchlichen Mitteln finanziert wird. Der Fonds hat sicherzustellen, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs unabhängig von Verjährungsfristen durch eine einfache Plausibilitätsprüfung ihrer Ansprüche eine Entschädigung erhalten. Zu tragen sind die Heil- und Krankenbehandlungen (auch Psychotherapie bei psychischen Schäden), Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen und bei Bedarf besondere Hilfen im Einzelfall. Das betrifft Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Pflege, zur Weiterführung des Haushalts sowie ergänzend zum Lebensunterhalt. Auch Rehabilitationsmaßnahmen wie beispielsweise Kuraufenthalte sollen vom Fonds übernommen werden.

6. Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch sind zu verlängern. Opfer leiden häufig ihr ganzes Leben unter den Taten und sind oft erst nach Jahrzehnten in der Lage auszusagen.

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