Mit der Reform des Kirchlichen Arbeitsrechts beginnen

Beschluss der Tagung der BAG Säkulare Grüne im April 2019 in Berlin

Reform des kirchlichen Arbeitsrechts jetzt im Bundestag beginnen!

Im Beschluss „Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft“ der Bundesdelegiertenkonferenz in Münster 2016 wird ausdrücklich auf eine Reform des diskriminierenden besonderen kirchlichen Arbeitsrechts orientiert. Unter Bezugnahme auf die in der letzten Zeile ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes vertritt die BAG Säkulare Grüne die Auffassung, dass es inakzeptabel undmenschenrechtsunwürdig ist, die betroffenen Arbeitnehmer*innen, die sich gegen diskriminierende Akte der Leitungen von Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft zur Wehr setzen, auf den langwierigen Rechtsweg durch verschiedene Instanzen zu verweisen. Die BAG Säkulare Grüne hält es für dringend notwendig, umgehend das Betriebsverfassungsgesetz (Paragraph 118) und die entsprechenden Regelungen im AGG zu ändern, damit die lange bekannten und in der Öffentlichkeit kritisierten Diskriminierungen für die Zukunft ausgeschlossen werden. Die BAG Säkulare Grüne erwartet von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, unverzüglich entsprechende Gesetzesänderungen in den Bundestag einzubringen.

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