Anfang April hat der Bundesweite AK Säkulare Grüne auf einer Vollversammlung in Erfurt eine Positionsbestimmung zur schulischen Bildung beschlossen. „Philosophie und Religionskunde“ soll das Schulpflichtfach heißen, das den Schüler*innen ab der ersten Schulklasse (altersentsprechend) „… die Lehren und die Geschichte von Philosophie, Religionen und Weltanschauungen … vermitteln und die Auseinandersetzung mit Fragen der Ethik und Moral … befördern“ soll. Mit verbindlicher Teilnahme für alle, inklusiv im Klassenverband“, soll eine Erziehung zu einer „Wertemündigkeit in einer freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft“ erfolgen. Der Orientierung auf Erziehung zur „Wertemündigkeit“ entspricht es, dass der Unterricht „keine religiösen oder weltanschaulichen Festlegungen“ enthalten soll.
Dem konfessionsgebundenen Religionsunterricht erteilt das Positionspapier eine klare Absage: dort geht es bekanntlich nicht um eine Werteerziehung, sondern – wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat – um die Vermittlung eines Bekenntnisinhaltes, womit „die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft“ gemeint sind, die der Religionsunterricht als „bestehende Wahrheit zu vermitteln hat“ (Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 25.02.1987). Die Säkularen Grünen halten demgegenüber einen gemeinsamen Unterricht für alle Schüler*innen für erforderlich, in dem Fragen der „Sinnstiftung“, von Ethik und Moral, behandelt werden, und in dem Kenntnisse über unterschiedliche philosophische und religiöse sowie weltanschauliche Lehren und Traditionen vermittelt werden sollen. Zielsetzung ist die Herausbildung von Persönlichkeiten, die zu einem Leben des „friedlichen gesellschaftlichen Miteinander“ befähigt werden sollen. Dazu gehört auch die Befähigung zur Differenzierung, zur Achtung der Verschiedenheit, zur Relativierung der „eigenen Wahrheit“. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die differenzierte und auch kritische Hinterfragung der aus Elternhaus, familiärem und sozialem Umfeld resultierenden Auffassungen und Wertvorstellungen.
Die Säkularen Grünen bieten einen Ausblick auf mehrere Reformoptionen, favorisieran aber den inklusiven Unterricht in einem Fach „Philosophie und Religionskunde“. Zentral für die Säkularen Grünen ist der Gesichtspunkt, dass dieses Fach für alle Schüler*innen verbindlich ist – was gegenwärtig immer noch nicht hinsichtlich des „Ethikunterrichts“ gilt Gefordert wird somit nicht bloß ein Auffangfach für diejenigen Schüler*innen ist, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Verfassungsrechtliche Hindernisse bestehen gegenüber der flächendeckenden Einführung eines solchen Faches nicht.
Das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen ist auch im Bereich schulischer Bildung zu beachten, so dass – jedenfalls solange Religions- und Weltanschauungsunterricht gem. Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz an Schulen anzubieten ist – auch beispielsweise humanistischer und islamischer Unterricht erteilt werden können, wenn ein Bedarf dafür besteht. Hinsichtlich des islamischen Religionsunterrichts gilt, dass Religionsgemeinschaften vorhanden sein müssen, die ihn erteilen. Die konservativ-orthodoxen Islamverbände, wie beispielsweise Ditib, erfüllen die Kriterien einer Religionsgemeinschaft nicht. Seitens der Säkularen Grünen werden die gegenwärtigen Beiratsmodelle als verfassungsrechtlich bedenklich beurteilt.
Im Bildungspapier sind eine Reihe weiterer Überlegungen enthalten, etwa zur Qualifizierung der Lehrer*innen für das Fach „Philosophie und Religionskunde“, zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen am Religionsunterricht und auch zu einem Gottesbezug in Bildungsplänen der Bundesländer.
Das Bildungspapier endet mit einem Plädoyer für die Orientierung der Erziehung zur Wertemündigkeit: „ Wertemündigkeit ist das Konzept, durch welches die Gesellschaftsmitglieder auf die Auseinandersetzung mit gegenwärtigen und kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen vorbereitet werden – im Interesse eines friedlichen Miteinanders.“
SäkGr Bildungspapier des Bundesweiten AK
Walter Otte
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