Säkulare Grüne verurteilen Verbot der Zeugen Jehovas in Russland

Das Oberste Gericht Russlands hat die Auflösung der Zentrale der Zeugen Jehovas in Russland sowie der 395 örtlichen Organisationen angeordnet und deren Vermögen eingezogen. Das Gericht sieht in der Tätigkeit der Zeugen Jehovas eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit. Das Justizministerium diffamierte die Religionsgemeinschaft als „bösartiges Geschwür in der Gesellschaft“. Mit dem Gerichtsbeschluss verweigert man den Zeugen Jehovas in Russland (über ein Vereinigungs- und Organisierungsverbot) das individuelle Recht auf gemeinschaftliche Religionsausübung. Privaten Glaubens- und Gewissensentscheidungen wird eine staatliche Abfuhr erteilt. Human Rights Watch
sieht darin zutreffend einen gravierenden Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit sowie eine religiöse Diskriminierung.

Das Verbot passt sich ein in die allgemeine Tendenz der russischen Religionspolitik, die russisch-orthodoxe Kirche im Sinne eines Paktes von „Staat und Kirche“ zu privilegieren und anderen Religionsgemeinschaften nur mindere Rechte zuzugestehen. Mit dem Verbot der Zeugen Jehovas stellt sich Russland in eine unrühmliche Tradition mit den Verboten der Organisation durch totalitäre Regime und die totalitäre stalinistisch-kommunistische Diktatur. Wie immer man auch zu den Glaubensinhalten und vor allem Praktiken der Zeugen Jehovas stehen mag: mit ihrem religiös begründeten Prinzip vollständiger politischer Abstinenz und der Kriegsdienstverweigerung stellt diese Gemeinschaft offensichtlich gerade auch deshalb eine Gefahr für die russische Regierung dar, weil sich die Organisation dadurch der Kontrolle und Lenkung durch die Regierung entzieht.

Das Vorgehen gegen diese Religionsgemeinschaft steht somit in einer Reihe mit weitgehenden Reglementierungen der Tätigkeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen, mit denen Aktivitäten unterbunden werden sollen, die nicht im Regierungssinne kontrollier- und steuerbar sind. In autoritär paternalistischer Weise wird den Zeugen Jehovas seitens der russischen Behörden vorgehalten, ihre zu einem Verbot von Bluttransfusionen führende religiöse Auffassung sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Diese Auffassung degradiert erwachsene Personen zu bloßen Befehlsempfängern einer staatlich verordneten Gesundheitsfürsorge. Soweit es um den Schutz von Kindern gehen sollte, reichen einfachgesetzliche Maßnahmen – wie in anderen Ländern – völlig aus.
Ein allgemeines Organisationsverbot der Zeugen Jehovas ist unangemessen und nur aus dem politischen Motiv der Ausschaltung einer nichtkontrollierbaren Organisation erklärbar. Russland verstößt mit dem Gerichtsbeschluss gegen die in der russischen Verfassung garan- tierte Religionsfreiheit und gegen die völkerrechtlich bindend eingegangenen Verpflichtungen in Hinsicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in denen Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert werden. Das allgemeine Menschenrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Religions- sowie Weltanschauungsfreiheit ist ein wesentliches Menschenrecht für die Entfaltung der eigenen Per-sönlichkeit und darf nicht zur beliebigen, politisch motivierten Disposition von Regierungen stehen. Wir Säkulare Grüne verurteilen das Verbot der Zeugen Jehovas in Russland und fordern dessen sofortige Rücknahme.
24.04.2017

Bündnis 90 / Die Grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne
Sprecher*innen: Diana Siebert Walter Otte
Stv. Sprecher*innen: Ute Wellstein Lino Klevesath
http://saekulare-gruene.de/

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