In dem gestern beschlossenen Grundsatzprogramm fehlt ein Begriff, der aus der islamistischen Propagandaküche übernommen derzeit im linken und linksliberalen Lager in Mode ist: „Antimuslimischer Rassismus.“
Damit fehlt politisch im grünen Vokabular zu Recht ein Begriff, der im Zuge einer „Rassismen-Inflation“ Menschenrechtsrelativierungen legitimiert, der als polemisches „Argument“ diejenigen, die Religionskritik am „Islam“ oder politische Kritik am Islamismus üben, mundtot machen soll. Liberale Muslim*innen sollen mit der verleumderischen Bezeichnung „Antimuslimische Rassist*innen“ ausgegrenzt, stigmatisiert und letztlich zum Schweigen gebracht werden. Dabei machen sich Linke und Linksliberale zu veritablen Bündnispartner*innen des Islamismus.
Die BAG Säkulare Grünen hatte beantragt, diesen Begriff aus dem Entwurf des Grundsatzprogramms zu streichen und stattdessen diesen Satz aufzunehmen:
Muslim*innenfeindlichkeit zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Zur Begründung des Antrags der BAG Säkulare Grünen hieß es:
„Die im Antrag des Bundesvorstands erfolgte Verurteilung von Übergriffen und Diskriminierungen von Musliminnen und Muslimen verdient richtigerweise besondere Erwähnung. Wir plädieren dafür, den im Antrag des Bundesvorstands gewählten individualrechtlichen Ansatz auch an dieser Stelle durchzuhalten. Wenn wir von Menschen sprechen, vermeiden wir die problematische Betonung von Kollektivrechten mit der Gefahr, interne Hierarchien zu verfestigen, die zu Lasten der Rechte von Individuen gehen.“
Der Antrag wurde vom Bundesvorstand der Partei aufgegriffen und als eigenen Antragstext übernommen. Dies zeigt, dass es im Bundesvorstand der Grünen eine klare Vorstellung von der freiheitsfeindlichen Ausrichtung dieses Begriffes gibt, dass eine Orientierung grüner Programmatik auf das Individuum und dessen Rechte erfolgt und die menschenrechtseinschränkende Zuordnung der einzelnen Menschen zu einem halluzinierten Kollektiv in grüner Programmatik und Praxis unterbleiben soll.
Ab sofort wird es darum gehen, dieser Programmatik auch die entsprechende politische Praxis folgen zu lassen.
Zum Begriff „Antiislamischer Rassismus“ siehe etwa:
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