Die Bremer Regierungsparteien SPD und Bündnis 90 / Die GRÜNEN haben letzte Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge in Kürze im Bundesland Bremen Sonn- und Feiertagseinschränkungen gelockert werden sollen. Dies betrifft sowohl öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Demonstrationen als auch Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen.
Die „Ruhezeiten“ an mehreren Feiertagen werden eingeschränkt und gehen an Volkstrauertag und Totensonntag nur noch bis 17.00 Uhr und an Karfreitag bis 21.00 Uhr, entfallen am Buß- und Bettag völlig.
Zu anderen Zeiten an Sonn- und Feiertagen sollen Veranstaltungen und Demonstrationen nur noch insoweit verboten werden können, als durch sie Gottesdienste „unmittelbar gestört“ werden.
Ab 28. Februar 2018 sollen jegliche Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen aufgehoben werden.
Der Gesetzentwurf versteht sich als Ausgleich veränderter gesellschaftlicher Bedürfnisse, was in seiner Begründung im Einzelnen erläutert wird.
Die Taz hat hierüber und über einige Hintergründe in dieser Woche unter der Überschrift „Säkularisierung in Bremen – Tanz den Jesus Christus“ berichtet und auch darauf hingewiesen, dass Bremen bislang eines der bundesweit strengsten Feiertagsgesetze hat.
30.01.2013 W.O.
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