Nicht nur in Berlin? – Zynischer Umgang mit trauernden Hinterbliebenen – Diskriminierung von Religionsfreien selbst bei der Abschiednahme Verstorbener!

Die Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin hat in dieser Woche Abhilfe bei einem gravierenden Mißstand bei den Corona-Maßnahmen gefordert. In Berlin dürfen bei der Abschiednahme von Verstorbenen durch ihre engsten Familienangehörigen und Freunde ohne religiöse Trauerfeier nur wesentlich weniger Personen teilnehmen als bei einer religiösen Trauerfeier. Das ist eine skandalöse und unerträgliche Regelung , die sofort abgeschafft gehört.

Können religionsfreie Menschen überhaupt richtig trauern?

Deutschland im 21. Jahrhundert: Bist Du nicht religiös, ist Deine Trauer weniger wert? Kommt da wieder die altbekannte Hetze durch, dass Religionsfreie ohnehin keine Moral, zumindest aber deutlich weniger Moral als Religiöse besäßen, so dass auch deren Trauer nicht ethisch so hoch zu bewerten ist wie die Trauer religiöser Menschen.

Die Säkularen Grünen in Berlin haben bei der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Abgeordnetenhaus (Parlament) von Berlin eine umgehende Beseitigung dieses ungeheuerlichen Missstandes angemahnt.

Vermutlich wird die Abschiednahme von Verstorbenen in anderen Bundesländern nicht anders geregelt sein wie in Berlin. Diese Schande gehört sofort abgestellt!

Walter Otte

Nebenbei: mutmaßlich sind die Corona-Regelungen für Hochzeiten genauso diskriminierend geraten!

Empörend ist auch, dass die Kirchen sich von dieser Regelung nicht distanziert haben, sondern offenbar davon Gebrauch machen. Wollen sie diese Schamlosigkeit noch weitertreiben?

Stellungnahme der Säkularen Grünen Berlin:

Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass aller Lockdown-Maßnahmen zum Trotz sogenannte „religiös-kultische Veranstaltungen“ in Berlin explizit von den Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen ausgenommen sind. An Bestattungen ohne Priester oder Prediger dürfen in geschlossenen Räumen maximal 20 Personen teilnehmen. Nicht so, wenn ein religiöser Geistlicher die Trauerrede hält: in diesem Fall wertet die Berliner Gesundheitsverwaltung  dies als religiös-kultische Veranstaltung, sodass unbegrenzt viele Menschen teilnehmen können.

Diese Verfahrensweise empfinden wir als empörend und abstoßend. Nicht nur, dass auf diese Weise die mit deutlicher Mehrheit konfessionslose Berliner Bevölkerung eine nachhaltige Diskriminierung erfährt, nicht nur, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz mit Füßen getreten wird.

Es ist auch überaus instinktlos und zynisch, mitten in einer lebensbedrohlichen Pandemie das Entstehen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft angesichts des Todes in dieser Weise zu fördern. Trauer ist ein zutiefst menschliches Phänomen, das vor keiner Weltanschauung und keiner Religion Halt macht. Gibt es weniger Trauer bei religionsfreien Menschen als bei religiösen? Ist die Trauer religiöser Menschen höherwertig? Hier künstlich aus ideologischen Gründen einen Keil zwischen Menschen zu treiben, halten wir für zutiefst inhuman. Darüber hinaus sollte es in einer aufgeklärten Gesellschaft selbstverständlich sein, dass Infektionsschutz keine religiösen Grenzen kennen darf.

Den Senat und die politischen Parteien fordern wir daher auf, gegenüber den Religionsgemeinschaften eine klare Haltung in diesem Sinne einzunehmen und – soweit erforderlich – die Corona-Bestimmungen für Berlin sofort zu ändern, damit jegliche religiöse Privilegierung unterbunden wird. Denn religiöse Privilegierung bedeutet eindeutig: Diskriminierung von trauernden Religionsfreien.

Weiterhin rufen wir alle Religionsgemeinschaften eindringlich dazu auf, wenn schon nicht aus innerer Überzeugung, so doch aus Vernunftgründen von ihren Privilegien keinen Gebrauch zu machen, solange die Pandemie-Krise anhält, sondern sich explizit mit der Mehrheit der Gesellschaft solidarisch zu erklären.

LAG Säkulare Grüne Berlin                                                   

Berlin, den 09.11.2020

Presse: 

https://www.tagesspiegel.de/berlin/messen-und-beerdigungen-humanisten-praesident-fordert-ende-der-corona-ausnahmen-fuer-religionsgemeinschaften/26602626.html

https://hpd.de/artikel/behoerdlich-bestaetigte-sonderbehandlung-religioeser-trauerfeiern-18681

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