Beschluss vom 15.4.2018 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das aus dem Grundgesetz folgende Recht, im öffentlichen Raum zu agieren und für ihre Überzeugungen zu werben, hierzu auch Großveranstaltungen durchzuführen. Der Staat…
Beschluss vom 15.4.2018 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das aus dem Grundgesetz folgende Recht, im öffentlichen Raum zu agieren und für ihre Überzeugungen zu werben, hierzu auch Großveranstaltungen durchzuführen. Der Staat…
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