„Worldwide Day of Genital Autonomy“ – 8. Jahrestag des Kölner Urteils zur Strafbarkeit der Jungenbeschneidung – 7. Mai 2020

Auch in diesem Jahr fordern (mittlerweile) 60 Organisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern und fünf Kontinenten die Durchsetzung der Rechte aller Kinder unabhängig vom Geschlecht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

Am 07.05.2012 bewertete das Kölner Landgericht erstmals eine medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation („Beschneidung“) eines Jungen nach zu diesem Zeitpunkt geltendem Recht als strafbare Körperverletzung. Zur Erinnerung an dieses richtungweisende Urteil rufen seitdem in der ganzen Welt Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen und Ärzteverbände jedes Jahr zum „Worldwide Day of Genital Autonomy“ auf.

Durch ein eilig zusammengeschustertes Gesetz noch im Jahr 2012 änderte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten kurzerhand die Rechtslage in Deutschland und erlaubte ausdrücklich die Beschneidung von Jungen u.a. aus religiösen Gründen

Die BAG Säkulare Grüne hat sich deutlich gegen dieses Gesetz ausgesprochen und fordert die Beendigung der medizinisch nicht indizierten Vorhautamputationen bei Jungen.

Die BAG unterstützt deshalb auch den Aufruf zum 8. Jahrestag des Kölner Urteils und begrüßt die weltweiten Aktivitäten für das Recht von Kindern auf sexuelle Selbstbestimmung.

Einzelheiten zum Programm der Protestaktionen in Deutschland finden sich hier: ps: ps://genitale-selbstbestimmung.de/ //genitale-selbstbestimmung.de/

Wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie findet der Protest in diesem Jahr nicht auf Straßen und Plätzen, sondern im Internet statt. ps://genitale-selbstbestimmung.de/

Zur Position der BAG Säkulare Grüne siehe: https://saekulare-gruene.de/stellungnahme-zur-medizinisch-nicht-indizierten-jungengenitalbeschneidung-2/

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