Die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne begrüßt die Einhaltung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, die Staatsleistungen an die Kirchen von zurzeit ca. 600 Mio. Euro pro Jahr endlich abzulösen. Wir fordern diesen Schritt schon seit vielen Jahren. Mit dieser Forderung sind wir Teil eines breiten politischen Bündnisses, das die Beendigung der historischen Staatsleistungen zum Ziel hat (Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen, BASTA).
Mit ihrem Vorstoß setzt die Ampelkoalition einen Verfassungsauftrag um, der bereits 1919 in der Weimarer Reichsverfassung erteilt und 1949 ins Grundgesetz übernommen wurde. Es ist ein unerträglicher Zustand, dass einige Bundesländer bis heute Reparationszahlungen für kirchliche Vermögensverluste leisten, die teilweise noch bis zur Zeit der Reformation zurückreichen.
Seit über 100 Jahren kassieren fast ausschließlich die beiden großen christlichen Kirchen Jahr für Jahr staatliche Zuwendungen, mit denen sie Bischöfe bezahlen und ihre Apparate finanzieren. Diese Staatsleistungen werden – anders als vielfach behauptet – nicht primär für soziale Zwecke wie bspw. Kitas verwendet. Dafür zahlt der Staat extra: Wie an alle freien Träger, die Wohlfahrtspflege, Kitas und Schulen betreiben. Das sind reine Schutzbehauptungen der Kirchen, denen die Staatsleistungen mittlerweile selbst peinlich sind.
Inzwischen sind weniger als die Hälfte der Menschen in der Bundesrepublik Angehörige der beiden christlichen Großkirchen. Auch Konfessionsfreie (ca. 40%) und Angehörige anderer Religionen werden mit der Strafzahlung zur Kasse gebeten; sie zahlen mit ihren Steuern diese Aufwendungen mit.
In keiner Weise akzeptabel ist daher die vorgesehene Entschädigungsleistung an die Kirchen für die Ablösung der jährlichen Zahlungen. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um eine Summe von rund 11 Mrd. Euro handeln. Die BAG Säkulare Grüne
lehnt diese Ausgleichzahlung als in der Höhe völlig überzogen und in der Sache als unberechtigt ab. Die bereits in den letzten 100 Jahren gezahlten Beträge überschreiten die in Frage stehende Summe der Ausgleichsleistungen bei Weitem. Allein seit Gründung der Bundesrepublik sind bereits rund 20 Mrd. Euro in die Kassen der Großkirchen geflossen. Es gibt von daher keinen Grund, diese Summe in einer Bereicherungsorgie nochmals um weitere 11 Mrd. Euro aufzustocken. Der vom Grundgesetz geforderten „Ablösung“ der Staatsleistungen ist längst Genüge getan.
Der Bund sollte daher jetzt endlich das erforderlich Ablösegesetz ohne weitere finanzielle Ansprüche der Kirchen verabschieden, damit die betroffenen Länder ihr Geld bspw. für eine bessere Kinderbetreuung verwenden können.
Sollten Bundesregierung und Koalitionsparteien an der Milliardenschwemme für die Kirchen festhalten, werden wir als offiziell anerkannte Arbeitsgemeinschaft von Bündnis 90/Die Grünen alles daransetzen, unsere Mandatsträger*innen von der Abwegigkeit dieser Geldverschwendung zu überzeugen.
06.02.2023
Hannah Wettig Walter Otte
Sprecherin Sprecher
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