Zum Glauben verpflichtet. Ist der Sonderweg des kirchlichen Arbeitsrechts noch zeitgemäß?

saekular-web2Die arbeitsrechtliche Situation von Millionen Beschäftigten kirchlicher und kirchennaher Institutionen in Deutschland unterscheidet sich erheblich von der aller anderen Arbeitnehmer. Das deutsche Recht hat kirchlichen Institutionen als Arbeitgebern eine Vielzahl von Sonderrechten eingeräumt: Die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben die Möglichkeit, ein eigenständiges Arbeitsrecht zu erlassen. Dieses kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht hat für die Beschäftigten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeitsrechtlich zahlreiche negative Auswirkungen. Zum Beispiel die Regelung der Loyalitätspflicht: Von kirchlichen Mitarbeitenden wird das Einhalten religiöser Vorstellungen erwartet. Bewerber können auf Grund ihrer religiösen (Nicht-)Zugehörigkeit, ihres Familienstandes oder sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Verstöße gegen diese Loyalitätspflichten wie Kirchenaustritt, Wiederheirat, „uneheliche“ Kinder oder Homosexualität stellen in katholischen Einrichtungen immer noch einen Kündigungsgrund dar. Doch auch in Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung, des Tarifrechts oder Streikrechts gelten spezielle Regelungen.
Angesichts sich wandelnder gesellschaftlicher Realitäten, einer sinkenden Akzeptanz in der Bevölkerung und anwachsender Kritik der Medien erachtet es der AK Säkulare Grüne für notwendig, die Sonderrolle des kirchlichen Arbeitsrechts einer kritischen Evaluation zu unterziehen und zur Diskussion zu stellen. „Zum Glauben verpflichtet. Ist der Sonderweg des kirchlichen Arbeitsrechts noch zeitgemäß?“ ist der Titel einer Diskussionsveranstaltung, die am 7.9. im Mannheim stattfindet. Auftakt des Abends bildet ein Vortrag der Politologin Corinna Gekeler, Autorin der Studie “Loyal Dienen”, die sich mit Fällen von Diskriminierung durch religiöses Arbeitsrecht beschäftigt hat.

Was muss sich rechtlich ändern? Selbstbestimmungsrecht? Individuelles Arbeitsrecht? Antidiskriminierungsrecht? Wo sind die Vorteile des Dritten Weges für die Beschäftigten in kirchlichen Betrieben? Was sind die Nachteile?

Diese und weitere Fragen wollen wir mit Corinna Gekeler, Klaus-Peter Spohn-Logé von Gewerkschaftsgrün, Günter Däggelmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen der Caritas und Manfred Bruns vom LSVD diskutieren.

Beginn 18:30 am 7.9. im Trafohaus Mannheim, Keplerstr. 22

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