„Staat und Kirche trennen – Das beginnt bei der Entflechtung der Finanzbeziehungen“
Unter diesem Titel steht das Kirchenfinanzpapier des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne. Nach umfangreichen Vorarbeiten und Diskussionen ist es auf der Delegiertenversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises in Berlin im Juni dieses Jahres beschlossen worden.
Das Papier enthält Ausführungen zu notwendigen Veränderungen in den Finanzbeziehungen zwischen Staat und Kirchen. Der Ist-Zustand einer engen Verflechtung von (evangelischen und katholischen) Kirchenfinanzen und dem Staat sei nicht weiter akzeptabel. Die Praxis der Kirchensteuer geht weit über das Grundgesetz hinaus und müsse grundlegend geändert (abgeschafft) werden, heißt es in dem Papier; ebenso müssten die historischen Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen beendet werden. Diese seien ein rechtliches Fossil aus der Zeit der Staatskirchen. In dem Papier werden Langfristziele als auch Zwischenschritte – vor einer Änderung des Grundgesetzes – erörtert. Zu den Zwischenschritten gehören die Schaffung von Transparenz der Kirchenfinanzen, aber auch eine Deckelung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer. Die volle Abzugsfähigkeit stellt eine Finanzierung der den Kirchen zufließenden Kirchensteuerbeträge im Umfang eines Drittels der jeweiligen Jahresgesamtsumme durch alle Steuerzahler*innen, somit von auch nicht der evangelischen und katholischen Kirche angehörigen dar.
Auch wenn die Rechtslage (Grundgesetzregelungen und aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen) Reformvorhaben enge Grenze setze, sei ein klarer Reformimpuls politisch notwendig. Angesichts der engen Spielräume hält der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne es für wichtig, dass Bündnis 90 / Die Grünen eine klare politische Haltung einnimmt und einen gesellschaftlichen Diskurs anstößt.
Walter Otte, Christian Witt-Gabrys
Zum Finanzpapier
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