Die drei Parteien der eventuell kommenden Ampelkoalition haben in ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2021 eine Reform des Kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP sind mit ihren Reformaussagen klar und eindeutig, die SPD kommt jedoch zurückhaltender daher (ihre Aussagen lassen die Präzision der einschlägigen Parteitagsbeschlüsse von 2013 vermissen). Sie will „gemeinsam mit den Kirchen einen Weg erarbeiten“, um das Kirchliche Arbeitsrecht zu reformieren. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht auf die Verschiebung von Reformmaßnahmen auf den St. Nimmerleinstag abzielt.
Gegenwärtig bietet sich eine politisch einzigartige Chance, auf diesem Gebiet Reformen zu gestalten. Dafür muss hart verhandelt werden.
Prof. (em.) Dr. Hartmut Kreß (Bonn) analysiert den dringenden Reformbedarf beim Kirchlichen Arbeitsrecht und die Wahlprogrammaussagen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD.
Wir veröffentlichen im Folgenden seinen Beitrag, der zuerst auf der WebSite des Instituts für Weltanschauungsrecht (https://weltanschauungsrecht.de/) erschienen ist.
Der Autor ist kooptiertes Mitglied der BAG Säkulare Grüne.
Sein „Fazit“:
„Durch ihre Partei- und Wahlprogramme haben sich die drei potenziellen Koalitionspartner selbst die Pflicht auferlegt, die Sonderrolle der Kirchen im Arbeitsrecht zu beenden.
Dies ist auch im Gefolge der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erforderlich.
Da es um Revisionen auf der Ebene von Gesetzen geht, bleibt das Verfassungsrecht in Art. 140 Grundgesetz als solches unberührt.
Für das Reformprojekt entstehen dem Staat keine Kosten und somit auch kein Finanzierungsproblem.„
Hier finden Sie den vollständigen Artikel:
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