Beschluss vom 15.4.2018
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das aus dem Grundgesetz folgende Recht, im öffentlichen Raum zu agieren und für ihre Überzeugungen zu werben, hierzu auch Großveranstaltungen durchzuführen.
Der Staat sollte bei der finanziellen Förderung indes darauf achten, wer auf Zuschüsse angewiesen ist – und wer sogar über regelmäßige Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe und Vermögenswerte im mehrstelligen Milliardenbereich verfügt. Solange ein Teil der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften finanzielle Vorteile genießt (beispielsweise durch Befreiung von der Grunderwerbssteuer, der Grundsteuer, der Erbschaftssteuer sowie von Gerichtsgebühren), ist es sogar gerechtfertigt, solche Vereinigungen bei der Grund- , Projekt- und Großeventfinanzierung gegenüber anderen „gemeinnützigen“ Vereinigungen in die Eigenverantwortung zu nehmen.
Als Säkulare Grüne lehnen wir die einzigartige Sonderbehandlung von Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Deutschland grundsätzlich ab. Sie sind zivilgesellschaftliche Kräfte, dürfen aber nicht länger Staat(en) im Staate sein.
Es spricht zwar nichts dagegen, ÖPNV-Tickets und Massenübernachtungsmöglichkeiten bei Kirchen- und Katholikentagen ähnlich wie bei anderen Großveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Nicht akzeptabel aber sind Millionenzuschüsse, wie sie regelmäßig für Kirchen- und Katholikentage gezahlt werden. Wer derartige Veranstaltungen mit eigenen Mitteln finanzieren kann, braucht keine öffentliche Alimentation.
Daher fordern wir Bündnis 90 / Die Grünen, deren Fraktionen in Bundestag, den Landtagen und den Gebietskörperschaften auf, sich in den entsprechenden staatlichen Gremien künftig dafür einzusetzen, die öffentliche Finanzierung Kirchen- und Katholikentage aus Staatsmitteln zu beenden.
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