Sexualisierte Gewalt in religiösen Institutionen konsequent aufklären und zukünftig verhindern BAG-Beschluss vom 11.12.2021

Auf der Tagung der BAG im Dezember 2021 wurde über die unzureichende Aufklärung sexueller Gewalt in religiösen Institutionen diskutiert. Damit wurde die Diskussion in einer der vorherigen BAG-Tagungen fortgesetzt und auf Grundlage eines ausführlich vorbereiteten Antrag der Beschluss, den wir hier veröffentlichen, gefasst.

Sexualisierte Gewalt in religiösen Institutionen
konsequent aufklären und zukünftig verhindern

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die Prävention, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen und Institutionen ein.

Für die BAG Säkulare Grüne ist dabei der Missbrauch in religiösen und weltanschaulichen Zusammenhängen mit seinen spezifischen Abhängigkeitsverhältnissen von besonderer Bedeutung. Wir erkennen die Bemühungen derjenigen an, die sich innerhalb ihrer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für Prävention, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen.

Religiöse Institutionen sind viel zu häufig in sich geschlossene, patriarchal-hierarchische Systeme. Diese strukturellen Defizite vereinfachen Täter*innen die Ausübung und Vertuschung von sexualisierter Gewalt. Diesen Befund erbrachte erneut die umfangreiche Missbrauchsstudie der Universität Ulm aus dem Jahr 2019.[1]Der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung (UBSKM), Johannes-Wilhelm Röhrig, der die Studie beauftragt hatte, betonte auch in diesem Zusammenhang wiederholt, dass Skandale zwar das Leid der Opfer sichtbar machten, dass daraus aber häufig nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Insgesamt besteht erheblicher Handlungsbedarf, den auch die neue Bundesregierung erkannt hat. Deswegen möchte sie bezüglich „struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen […] wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen“ (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“, S. 108), welche wir als BAG für dringend geboten erachten. Mit diesem Papier wollen wir unseren Entscheidungsträger*innen auf Bundesebene hierzu konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die darüber hinaus auch sexualisierte Gewalt gegen Erwachsene betreffen.

Wir fordern:

  • die neue Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, das Thema sexualisierte Gewalt mit höchster Priorität zu bearbeiten und dabei insbesondere religiöse Institutionen in den Blick zu nehmen.
  • zusätzlich zur bereits bestehenden Meldepflicht sämtlicher Verdachtsfälle eine Überarbeitung der Archiv- und Dokumentationspflicht. Kirchen und alle weiteren Religionsgemeinschaften müssen zukünftig verpflichtende Vorgaben (vergleichbar wie in öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit) erfüllen, sodass Strafverfolgungsbehörden nachvollziehen können ob, wann und bei wem der Verdacht geäußert wurde, dass kirchliche Beamte oder Angestellte sexuell übergriffig sind oder waren, und welche Handlungen daraus folgten. Gerade der „Fall Ahrensburg“ und der Umgang des Landeskirchenamtes der Nordkirche damit steht beispielhaft dafür, wie defizitär dies in den Religionsgemeinschaften gehandhabt wird.
  • in allen Verwaltungseinheiten der Religionsgemeinschaften (wie z. B. den Landeskirchenämtern der EKD oder den Generalvikariaten der katholischen Kirche) müssen staatlich überprüfbare Strukturen und Mechanismen etabliert werden, welche Verdachtsfälle sicher und gut dokumentiert der staatlichen Justiz zuführen. Hierbei braucht es eindeutige Zuständigkeiten.
  • dass analog zur Gesetzgebung in der Schweiz[2] dafür Sorge getragen wird, dass die Quellen in den kirchlichen Archiven, die zu Missbrauchsfällen in den kirchlichen Heimen und Einrichtungen Auskunft geben können, dem Staat – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – verpflichtend zur längerfristigen Aufbe-wahrung übergeben werden, um eine umfassende Aufklärung und wissen-schaftliche Erforschung zu ermöglichen.
  • dass das dem Kirchenrecht übergeordnete staatliche Strafrecht konsequent angewendet wird. Insbesondere muss die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen Betroffener oder anderen Verdachtsfällen schnell und konsequent tätig werden und Ermittlungen einleiten, die Durchsuchungen der kirchlichen Einrichtungen und Beschlagnahmung von Personalakten einschließen. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ist vordringlich Sache der staatlichen Justiz und kann nicht durch kirchliche Kommissionen ersetzt, sondern höchstens ergänzt werden.
  • die Aufstockung der Kapazitäten bei Polizei, Justiz sowie den Staatsan-waltschaften, die Straftaten wie den sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermitteln, aufklären und verfolgen.
  • die „UBSKM-Empfehlungen für die Bundesländer für eine verbesserte Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Folgen“[3] nicht mehr als bloße Empfehlungen zu betrachten, sondern in verbindliche gesetzliche Vorgaben zu überführen.
  • dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung einen zusätzlichen Mitarbeiter*innenkreis zur Seite zu stellen, der sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Kontext von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften befasst. Dieser sollte multi-religiös kompetent aufgestellt sein, um auch über die christlichen Gemeinschaften hinaus Expertise auszubauen und weiterzugeben.
  • die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“, die bei der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs angesiedelt ist, zu verstetigen und dessen Aufgabenkreis auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland auszuweiten und neben der Aufarbeitung vergangener Missbrauchsfälle auch strukturelle Missstände in den Blick zu nehmen, die in diesen Gemeinschaften Missbrauchsfälle begünstigen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben sind entsprechende Stellen zu schaffen. Dieser Arbeitskreis erhält den Auftrag, eine Bedarfs- und Defizitanalyse gemeinsam mit Betroffenen zu erarbeiten. der Analyse von Strukturen die Missbrauchsfälle begünstigt haben, soll im Anschluss ein Maßnahmenkatalog vorgelegt werden, um zukünftige Fälle sexualisierter Gewalt zu verhindern. Der Arbeitskreis soll sich dezidiert mit den Defiziten und Bedarfen aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland auseinandersetzen. Der Arbeitskreis muss zur Aufarbeitung berechtigt werden, bei Bedarf Vertreter*innen sämtlicher deutscher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gesetzlich verpflichtend vorzuladen.
  • ein Forschungsförderprogramm des Bundes, mit dem Forschungsvorhaben gefördert werden können, die sich der Erforschung von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften untersuchen und dabei auch in den Blick nehmen, welche spezifischen sozialen Mechanismen und Machtstrukturen das Vorkommen von Missbrauch begünstigen und deren Aufklärung und Prävention erschweren.
  • unabhängige, spezialisierte Fachberatungsstellen zu stärken, die auch auf die spezifischen Problemlagen der einzelnen Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften eingehen.
  • die verpflichtende Teilnahme an zielgruppenspezifischen Seminaren zu sexualisierter Gewalt für alle Beschäftigten derjenigen Institutionen, in denen es gehäuft zu Fällen von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch kommt, darunter die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
  • den „Fonds Sexueller Missbrauch“ der Bundesregierung für Betroffene sexualisierte Gewalt aller Religionsgemeinschaften zu öffnen und diese auch über das angegliederte „Ergänzende Hilfesystem“ finanziell einzubinden.

Begründung:

Die Ulmer Missbrauchsstudie[4]stellte fest, dass im Untersuchungszeitraum in einer für Deutschland repräsentativen Studie weit über 200.000 Menschen innerhalb der beiden Großkirchen sexualisierte Gewalt erlitten haben – das große Dunkelfeld der anderen Religionsgemeinschaften noch gar nicht miteinbezogen. Die WHO vermutet für Deutschland, dass pro Schulklasse ein bis zwei Kinder sexuelle Gewalt erlebt haben und erleben.

Wenn in manchen christlichen Gemeinschaften Prediger*innen als direkte Gesandte Gottes verstanden werden, in islamischen Gemeinschaften die sexuelle Selbstbestimmung durch Fatwas eingeengt wird, bei „Jehovas Zeugen“ für jeden Vorwurf der sexualisierten Gewalt ein zweiter Zeuge[5]benannt werden muss, oder in buddhistischen Gemeinschaften ‚Ehebruch‘ als einziges sexuelles Fehlverhalten gesehen wird, ist es naheliegend, sich mit sexualisierter Gewalt in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auseinanderzusetzen und zu untersuchen, wie einzelne Traditionen, Praktiken und Überzeugungen zu deren Entstehen beitragen und deren Aufklärung erschweren.

Straffällige Geistliche sind in der Regel keine fixierten Pädophilen, sondern macht-, gelegenheits- und triebgetrieben. Ihre Taten werden durch sich bietende Gelegenheiten begünstigt und durch ihre Machtstellung erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht. Eine Umstrukturierung der Ausbildungen hin zur Berücksichtigung von Präventionsstrategien in Bezug auf sexualisierte Gewalt, Enthierarchisierung und Entpatriarchalisierung religiöser Strukturen, vollständige Anerkennung von Formen der Sexualität jenseits der Heterosexualität, mehr Frauen in leitenden Positionen sowie die Abschaffung des katholischen Zölibats und die Überwindung der Geschlechtertrennung in anderen Religionen wie etwa in muslimischen Gemeinschaften könnten dazu beitragen, sexualisierte Gewalt in den entsprechenden Institutionen nachhaltig einzudämmen.

Der „Fall Ahrensburg“ hat verdeutlicht, dass das Landeskirchenamt der damaligen Nordelbischen Kirche seiner Archivierungs- und Dokumentationspflicht nicht nachkam. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass die Ev. Luth. Landeskirche auch gar kein Interesse an einer wirklichen Aufklärung des Falles zeigt, wie die diversen Interviews mit den Altbischöfin Maria Jepsen und Altbischof Gerhard Ulrich nahelegen. Häufig wurden und werden Gewaltverbrechen bewusst nicht dokumentiert, belastende Vermerke finden sich häufig lediglich zu (kirchen-)politisch unbequemen und kritischen Personen.

Laut der sogenannten MHG-S-Studie[6], die im Auftrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) von 2014 bis 2018 den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland untersuchte, beträgt das Hellfeld unter katholischen Geistlichen, die laut Aktenlage offiziell in Fällen des sexuellen Missbrauchs beschuldigt sind, 4,4 % aller Untersuchten, exklusive einer erwartbar hohen Dunkelziffer. Es kann also keineswegs von Einzelfällen gesprochen werden – oder davon, dass nicht fast alle im System Kirche Bescheid wüssten. Trotzdem gab es bis heute kaum Bischofs-Rücktritte oder Anklagen.

In der katholischen Kirche sorgen der Zölibat, unzulänglich umgesetzte Meldepflichten an diensthöhere Stellen, ein an nachhaltiger Aufklärung nicht interessierter Vatikan, der Ausschluss von Frauen von Leitungspositionen und eine verklemmte Sexualmoral (Sex gilt nur für nicht-geistliche, verheiratete heterosexuelle Paare nicht als Sünde, und auch nur dann, wenn er mit dem Ziel der Fortpflanzung geschieht und keine Verhütungsmittel verwendet werden) für ein Klima, das immer neue Missbrauchsfälle begünstigt. Fälle werden viel zu häufig ausschließlich in Kirchengerichtsprozessen verhandelt, gewissermaßen als innere Angelegenheiten verstanden, die Staat und Öffentlichkeit nichts angehen und häufig allenfalls mit einer Geldstrafe an die eigene Kirche abgehandelt.

Die Täter suchen sich sehr häufig bewusst vulnerable Menschen aus prekären Verhältnissen aus, während Bischöfe und Co. lieber „ihre“ Kirche anstelle der Opfer schützen. Priester gelten manchen Katholik*innen bis heute als unhinterfragbare Instanzen, sodass sich Opfer nicht trauen, ihre Erfahrungen zu teilen oder wenn doch sich massivem victim blaming ausgesetzt sehen.

Viele Kirchenvertreter*innen sprechen zudem prinzipiell nicht mit kritischen Journalist*innen, sondern äußern sich wenn überhaupt nur über ihnen genehme Medien (Kirchenzeitungen etc.) zum Thema Missbrauch.[7]

Es gibt zahlreiche Anzeichen dafür, dass sexuelle und sexualisierte Gewalt auch in vielen anderen Religionsgemeinschaften ein genauso schwerwiegendes, strukturelles Problem darstellt wie in den beiden großen christlichen Kirchen. Jedoch gibt es hierfür nicht einmal erste Pilot-Studien, sondern vor allem anekdotische Evidenz.[8] Doch auch in sehr vielen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften behindern patriarchale und hierarchische Strukturen die Aufklärung, die bisweilen noch deutlich ausgeprägter sind als in der katholischen Kirche und den Individuen – vor allem Frauen und Mädchen – noch deutlich weniger Spielräume lassen.

Auch diese Gemeinschaften weisen häufig einen defizitären Umgang mit ihrer institutionsinternen Dokumentation auf und zeigen genauso wenig Interesse an der Aufarbeitung von Gewalttaten.

Aus diesem Gründen muss die Politik ausreichende Fördermittel für die Erforschung von sexualisierter Gewalt in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bereitstellen. Dabei sollten – ausgehend von gut dokumentierten Fällen des Hellfeldes – Strukturen, Praktiken und Denkweisen identifiziert werden, die innerhalb dieser Gemeinschaften sexualisierte Gewalt begünstigen und zu erforschen, wie Missbrauch in diesen Institutionen bekämpft und aufgeklärt werden kann. Darüber hinaus ist aber auch das Dunkelfeld der Fälle sexualisierter Gewalt zu erforschen, dass in kleineren Religionsgemeinschaften noch größer sein dürfte als in den beiden großen christlichen Kirchen, da diese bei der Debatte um sexuellen Missbrauch in Religionsgemeinschaften bisher viel stärker im Fokus standen. Zu klären ist, inwieweit es in den unterschiedlichen Gemeinschaften ähnliche oder unterschiedliche Problemlagen gibt. Strategien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs müssen den jeweiligen relevanten spezifischen Problemlagen in einzelnen Religionsgemeinschaften genauso Rechnung tragen wie solchen, die sich in vielen Religionsgemeinschaften beobachten lassen. Nur so kann sexueller Missbrauch in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften flächendeckend bekämpft werden.

Betroffene von sexualisierter Gewalt sind ohnehin eine der vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Doch wenn die Gewalt im Kontext einer Religionsgemeinschaft verübt wird, ist es in vielen Fällen noch einmal deutlich schwieriger, dringend benötigte Hilfe zu erhalten. In Gemeinschaften, die häufig der Denk- und Lebensmittelpunkt der Betroffenen sind, werden sie als „Nestbeschmutzer“ diffamiert und ausgegrenzt. Davor müssen sie die schwierige mentale Hürde nehmen, das ihnen angetane Unrecht überhaupt als solches zu erkennen und vermeintliche Autoritäten und Heilsbringer*innen als Täter*innen zu identifizieren und benennen. Auch gibt es zu wenig Stellen außerhalb der Religionsgemeinschaften, bei denen Betroffene unabhängige und kompetente Hilfe und Beratung erhalten können. Die Betroffenen wenden sich dann entweder gar nicht erneut an die Institution, die dabei versagt hat, sie vor Übergriffen zu schützen, oder erfahren keine bedingungslose Unterstützung.

Schlussendlich braucht es neben noch deutlich mehr und unabhängigeren Fakten vor allem öffentlichen Druck und politische Regelungen für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, damit diese Aufklärung und Umstrukturierungen endlich aktiv angehen, anstatt weiterhin teils schwerste physische und psychische Gewalt zu beschönigen oder gleich zu vertuschen.


[1] https://www.uniklinik-ulm.de/aktuelles/detailansicht/news/sexueller-missbrauch-hat-enorme-dimensi-on.html?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=207b140bdd0f3cb7c52098e333e34c59

[2] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/145/de

[3]https://praevention.bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Bereiche/praevention.bistum-limburg.de/downloads/UBSKM_Empfehlungen_Bundesla__nder2019-06.pdf

[4]https://www.dw.com/de/fegert-das-problem-ist-nicht-nur-der-z%C3%B6libat/a-47890675

[5]„Zeuge“ meint hier einen männlichen Zeuge, Frauen werden als zweite Zeuginnen nicht akzeptiert. Siehe: https://wahrheitenjetzt.de/jehovas-zeugen-zwei-zeugen-regelung-offiziell-auf-jw-broadcasting-genannt/.

[6]https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf

[7]Die Informationen der drei vorherigen Absätze stammen aus folgender Quelle: https://www.hoerspielundfeature.de/katholische-kirche-und-sexualisierte-gewalt-die-blockade-100.html

[8]Zum Beispiel Buddhismus siehe:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/missbrauch-in-buddhistischen-gemeinschaften-geblendet-vom-100.html  
https://www.deutschlandfunkkultur.de/machtstrukturen-im-buddhismus-lehrerin-ein-reifezeichen.1278.de.html?dram:article_id=408852

      https://www.deutschlandfunk.de/buddhismus-blind-fuer-die-eigenen-fehler-100.html  
https://www.deutschlandfunk.de/zen-meister-machtmissbrauch-im-buddhismus.886.de.html?dram:article_id=390389.

BAG Säkulare Grüne Beschluss vom 11.12.2021

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