zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Stillen Feiertage

Die Sprecherinnen und Sprecher der BAG Säkulare Grünen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Stillen Feiertage:

Das Urteil ist ein Fortschritt. Es zeigt, dass auch bei der bestehenden Rechtslage die Landesverwaltungen an „Stillen Feiertagen“ weniger verbieten dürfen als bisher oft praktiziert.

In Hinsicht auf  Veranstaltungen an Karfreitag misst  das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Versammlungsrecht bzw. der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit Anderer einen hohen Stellenwert zu, so dass pauschale Verbote von Veranstaltungen an „Stillen Feiertagen“ unzulässig sind.

Das BVerfG hebt auch hervor, dass sich durch den Ort der Veranstaltung, einem Theater, somit einem geschlossenen Raum, nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den „öffentlichen Ruhe- und Stillecharakter“ ergeben hätten.

Ein Verbot jedenfalls von (nicht nach außen störenden) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie etwa der Vorführung des Filmes „Das Leben des Brian“ an einem Stillen Feiertag, wie aber auch von anderen Feiern, dürfte damit für die Zukunft erledigt sein. Der Beschluss bedarf allerdings noch der genauen Analyse.

Indessen fordern wir die Gesetzgeber in den Bundesländern weiterhin auf, die Beschränkungen an den Feiertagen enger zu fassen und die Zahl der Stillen Feiertage zu verkleinern.

Vor nicht einmal drei Wochen beschloss der Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen hierzu:

„Wir plädieren für schärfere Differenzierung und Lockerung bzgl. der sogenannten „Tanzverbote“– vor allem im Hinblick auf öffentliche bzw. nicht-öffentliche Veranstaltungen, Aufzüge und Kundgebungen. Maßstab für die individuelle Freiheit einschränkende Regeln an religiös begründeten Stillen Tagen kann nur die Rücksichtnahme auf die religiöse Praxis anderer sein. Alles was nicht stört, soll erlaubt sein. Damit können zumindest Verbote von Veranstaltungen, die niemanden stören, wie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, keinen Bestand haben.“

Quelle: https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BDK_2016_Muenster/RW-01_Religions-_und_Weltanschauungsfreiheit.pdf (Seite 6)

Diana Siebert – WalterOtte

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